Amtsgericht Dachau:Geldstrafe fürs Schmierestehen

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Ein Jugendlicher hält Ausschau, während drei Männer in eine Gaststätte einbrechen. Der Angeklagte ist froh über das Urteil.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Ein 20-jähriger Münchner ist am Montag wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Geldstrafe von 700 Euro vom Amtsgericht Dachau verurteilt worden. Der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt in Dachau in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, war schier überrascht über das Urteil. Einem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe hatte er noch unmittelbar vor der Verhandlung gesagt, er rechne mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Nach dem Urteilsspruch bedankte sich der gelöst wirkende Angeklagte sogar bei Amtsrichter Daniel Dorner und den zwei Schöffen: "Danke für die Geldstrafe."

Tatsächlich wog der Vorwurf, der aus der Anklageschrift hervorging, deutlich schwerer als jener der Beihilfe zum Diebstahl. Der damals 18-Jährige soll im Dezember 2014 mit drei anderen jungen Männern aus der Jugendhilfeeinrichtung in eine Gaststätte in der Sudetenlandstraße eingebrochen sein. Entwendet wurden dabei ein Laptop, ein Drucker und sechs Flaschen Schnaps im Wert von 250 Euro. Weil der Diebstahl gemeinschaftlich begangen wurde, musste sich der inzwischen 20-Jährige sogar wegen besonders schweren Diebstahls verantworten.

Von der Videokamera überführt

Während der Verhandlung stellte sich jedoch schnell heraus, dass der Angeklagte nur "Schmiere gestanden" hatte, wie es Amtsrichter Dorner formulierte. Die drei Männer, die tatsächlich in das Lokal eingebrochen waren, hatten dies in vorangegangenen Gerichtsprozessen bestätigt. Den Angeklagten ließen sie demnach auf einer nahegelegenen Bank zurück, während sie das Toilettenfenster des Gasthauses einschlugen und die Wertgegenstände aus dem Laden holten. Der Angeklagte wartete derweil draußen und rauchte Marihuana, wie er aussagte. Erst als die Alarmanlage anschlug, sei er davongerannt. Die Aufzeichnung einer Videokamera überführte die jungen Männer - und ließ den Angeklagten nun sogar eine Freiheitsstrafe befürchten. Denn sein Erziehungsregister erhält bereits sechs Einträge, zwei davon einschlägig.

Zuletzt wurde der junge Mann im Jahr 2015 vom Dachauer Amtsgericht wegen Diebstahls zu einem zweitägigen Freizeitarrest verurteilt. Seinerzeit, so erinnert sich Amtsrichter Dorner, sei der Angeklagte "kaum führbar" gewesen. Das bisherige Leben des Mannes war nach dem Bericht der Jugendgerichtshilfe von familiären Konflikten geprägt. Den Kontakt zu seinem Bruder und seinen Eltern hat der Angeklagte abgebrochen: "Ich lebe bei meinen Großeltern." Anstatt dauernd zu kiffen und sich mit falschen Freunden zu umgeben, kümmere er sich nun um seinen Schäferhund und absolviere eine Ausbildung zum Koch. Amtsrichter Dorner schloss sich dem "maßvollen Antrag" der Staatsanwältin an und verhängte eine milde Geldstrafe. "Das ist eine gerechte Strafe dafür, dass ich da mitgegangen bin", sagte der Verurteilte.

© SZ vom 12.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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