Dachau:Frau hat Affäre mit 14-Jährigem - Mann will "Blutgeld" erpressen

Lesezeit: 3 min

  • Ein 36-Jähriger Dachauer ist von seiner Ehefrau betrogen worden - mit dem 14-jährigen Sohn seiner Cousine.
  • Daraufhin forderte er ein "Blutgeld".
  • Nun verurteilte das Dachauer Schöffengericht den 36-Jährigen wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Es ist schwer, sich auszumalen, was in einem Mann vorgeht, der von seiner Ehefrau mit einem 14-jährigen Jungen betrogen wird, noch dazu dem Sohn seiner Cousine. Für den Angeklagten, der aus der Türkei stammt, gibt es wohl kaum etwas Schlimmeres. Bis heute brodelt die Geschichte in ihm. Daran konnte die Scheidung nichts ändern und auch nicht der Kontaktabbruch zur Familie seiner Cousine. "Ich bin der Gehörnte", so sagt der Dachauer. "Das kann man weder mit Blut noch mit Geld wiedergutmachen."

Im Februar 2015 beschloss er dennoch, sich für den Schmerz und die Erniedrigung finanziell entschädigen zu lassen. In mehreren Telefonaten und Nachrichten forderte er von der Mutter des Jungen ein "Blutgeld" in Höhe von 25 000 Euro. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, baute der 36-Jährige eine Drohkulisse auf, er werde "die Hunde loslassen", falls sie seiner Forderung nicht nachkomme. Die Frau zahlte nicht, sondern ging zur Polizei. Nun verurteilte das Dachauer Schöffengericht den 36-Jährigen wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten.

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Der 14-jährige Junge ist inzwischen erwachsen. Ruhig und sachlich schildert der 23-Jährige dem Dachauer Amtsgericht, wie die familiäre Misere ihren Anfang genommen hatte. Der damaligen Frau des Angeklagten ging es seinerzeit wohl nicht gut. Sie befand sich in Haar in psychiatrischer Behandlung und bat den 14-Jährigen immer wieder um Gespräche, um ihre Probleme zu verarbeiten. Aus den Gesprächen entwickelte sich eine sexuelle Beziehung des 14-jährigen Jungen mit der 31-jährigen Frau. "Sie wollte ihn unbedingt heiraten", sagt die Mutter. "Sie war eine dumme Frau." Es dauerte nicht lang, bis auch der Angeklagte von dem Verhältnis erfuhr. Er beendete die Beziehung, aus der bereits ein Sohn hervorgegangen war, und machte der Familie schwere Vorwürfe. Von Bedrohungen und körperlichen Übergriffen sah er kurz nach Bekanntwerden der Affäre allerdings noch ab.

"Blutgeld" sollte finanzielle Probleme lösen

Erst als er Anfang 2015 in finanzielle Probleme geriet, fasste er den Entschluss, sich die schmerzliche Erfahrung mit einer üppigen Summe vergüten zu lassen. In einem Telefonat, das die Geschädigte mitgeschnitten hatte, drohte er, der Familie Schmerzen zuzufügen, die sie nicht verkraften würde. Als einzigen Ausweg bot er der Mutter an, ein "Blutgeld" als Sühne zu bezahlen, dessen Höhe er zunächst nicht festlegte. Erst in einem Chat-Verlauf, der dem Gericht vorlag, konkretisierte er seine Forderungen auf einen Betrag zwischen 15 000 und 25 000 Euro. Dazu ließ er seiner Cousine den Nachrichtenwechsel mit einem Dritten zukommen. Darin schreibt der Unbekannte: "Schick die Adresse, ich schicke die Männer. Ruf an, wann immer du willst." Der Angeklagte wollte seiner Cousine offensichtlich klar machen, dass er bereits Leute auf sie angesetzt hatte.

"Ich habe ziemlich Angst gekriegt. Man kann nie wissen, was passiert", sagte die 46-Jährige vor Gericht. In erster Linie befürchtete sie, dass der Cousin ihren Schwiegertöchtern etwas antun könnte. Ihr Sohn sagte über den Angeklagten: "Ich hatte noch nie Angst vor ihm und ich werde auch nie Angst vor ihm haben." Auch er ging davon aus, dass der Angeklagte wohl am ehesten seiner Frau etwas antun würde. "Damit ich das Gleiche erleben muss, wie er wegen mir erleben musste."

Den 36-Jährigen hält er für einen Aufschneider und Sprücheklopfer. "Er redet viel, aber es ist nichts dahinter. Erst stiftet er an und dann zieht er sich zurück." Zu Jugendzeiten erwies sich der Angeklagte jedoch als gefährlich. Er sammelte innerhalb weniger Jahre fünf Vorstrafen, wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls und Betrugs. Nachdem er zahlreiche Verkehrsunfälle fingiert hatte, um von Versicherungen Geld zu erhalten, saß er zwei Jahre im Gefängnis. Vor Gericht behauptete er, die von ihm geforderten 25 000 Euro aus Ersparnissen und kriminellen Machenschaften seiner Cousine einst geliehen zu haben. Das Gericht glaubte ihm diese Version nicht. "Sie wollten Wiedergutmachung für die erlittene Schande", sagte Amtsrichter Christian Calame. Als Bewährungsauflage brummte er dem Arbeitslosen 150 Sozialstunden auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 01.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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