Amtsgericht Dachau:Glas auf Kopf zerschlagen

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Schwere Körperverletzung, lautete der Vorwurf: Zwei Brüder sollen dem Türsteher einer Indersdorfer Diskothek ein Glas auf seinem Kopf zerschlagen haben. Nachweisen ließ sich das vor Gericht nicht.

Walter Gierlich

Die Vorwürfe der Anklage gegen zwei Brüder aus dem Landkreis Dachau waren schwer: Sie sollen Anfang Juni 2011 auf den Türsteher einer Indersdorfer Diskothek losgegangen sein und ein Glas auf seinem Kopf zerschlagen haben. Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung hielt ihnen die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht vor. Doch am Ende sprach Richter Lars Hohlstein beide frei, den älteren wegen erwiesener Unschuld, den jüngeren, weil Zweifel an seiner Schuld bestanden.

Es war Volksfestzeit an jenem 5. Juni des vergangenen Jahres, in Indersdorf war eine Menge los, wie auch ein Polizeibeamter als Zeuge aussagte. Er hatte sich mit drei Kollegen nach Schließung des Bierzelts in der Nähe der Diskothek postiert, wo es tatsächlich gegen 1 Uhr vor dem Eingang einen Tumult gab. Laut Anklage sollen die beiden Brüder, 26 und 22 Jahre alt, in der Diskothek miteinander in Streit geraten sein, sodass ein Türsteher dazwischen ging, um die beiden Raufbolde zu trennen. Während er den Älteren an die Wand gedrückt habe, sei ihm von hinten ein 0,5-Liter-Glas auf den Kopf geschlagen worden, sagte der Sicherheitsmann als Zeuge aus. Als er sich umgedreht habe, sei der jüngere Bruder hinter ihm gestanden, aber noch fünf sechs andere Burschen. Er könne daher nicht mit Sicherheit sagen, wer mit dem Glas zugeschlagen habe.

Licht ins Dunkel konnte auch ein zweiter Türsteher nicht bringen, der erst eingegriffen habe, als sein Kollege bereits blutete, wie er aussagte. Die beiden Türsteher schafften die Brüder ins Freie, die dabei keinen großen Widerstand leisteten. Dann sei auch schon die Polizei gekommen und nahm die beiden fest. Beide schwiegen vor Gericht, ließen aber von ihren Verteidigern ausrichten, dass sie die Vorwürfe der Anklage bestreiten.

Dass der ältere Bruder die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen haben konnte, räumte auch die Staatsanwältin ein. Sie forderte ebenso wie der Verteidiger Freispruch. Doch sah sie es als erwiesen an, dass der 22-Jährige mit dem Glas zugeschlagen habe. Sie forderte daher eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, während dessen Verteidiger ebenfalls auf Freispruch plädierte.

Im Zweifel für den Angeklagten - der Grundsatz sei in diesem Fall zu beherzigen, sagte Richter Hohlstein in seiner Urteilsbegründung. Auch wenn der 22-Jährige vermutlich tatsächlich zugeschlagen habe, sei er dennoch freizusprechen. "Die Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus, ihn zu verurteilen."

© SZ vom 08.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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