Amtsgericht Dachau:Game over

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Der Spaß kam zwei Heranwachsende teuer zu stehen. Sie unterschlugen Spiele und Filme. Nun wurde am Amtsgericht das Urteil gesprochen.

Daniela Gorgs

Als die Jugendgerichtshilfe die Biografie der beiden jungen Angeklagten umreißt, herrscht betretenes Schweigen im Gerichtssaal. Der 21-Jährige starrt vor sich hin, die 19-Jährige fängt an zu weinen. Beide hatten es nicht einfach in ihrer Kindheit: Der junge Mann verlor früh seine psychisch kranke Mutter, der Vater kümmerte sich nicht. Er wechselte jährlich die Schule und wuchs in einem Kinderheim auf. So wie die junge Frau. Ihre drogensüchtige Mutter sitzt im Gefängnis, der Vater wohnt im Ausland, die Schwester bei einer Pflegefamilie.

Oft, sehr oft fällt in der zweieinhalbstündigen Verhandlung vor dem Dachauer Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Petra Nolte das Wort "tragisch". Es fehlt an Halt, an familiärer Unterstützung zu lernen, mit dem eigenen Leben zurecht zu kommen. Wie leicht man dabei auf die schiefe Bahn gerät, zeigen beispielhaft die beiden Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau Unterschlagung und gemeinschaftlichen Betrug vor, dem jungen Mann Anstiftung zur Unterschlagung, Diebstahl und Betrug in Zusammenhang mit Urkundenfälschung. Die 19-Jährige soll heimlich mit dem Videothek-Ausweis ihrer Mitbewohnerin, Filme und Konsolenspiele ausgeliehen und nicht zurückgebracht haben. Herauskam dies, als die Mitbewohnerin eine Rechnung von knapp 1000 Euro erhielt - und Strafanzeige erstattete. Der damals 20-jährige Angeklagte soll die 19-jährige Freundin zu dem Betrug angestiftet haben. Für ihn lieh sie die Spiele aus, wie die junge Frau vor Gericht erklärt. Dem jungen Mann wird zudem vorgeworfen, einem Rentner die EC-Karte gestohlen und damit im Supermarkt für knapp 200 Euro eingekauft zu haben.

Die junge Frau ist geständig. Auf die Frage, warum sie die ausgeliehenen DVDs und Spiele nicht einfach zurückgegeben habe, antwortete sie: "Ich hatte kein Geld." Auch der junge Mann gesteht, dass er die Spiele behalten habe: "Wir haben uns gestritten und ich wollte ihr eins auswischen." Dafür entschuldigt sich der 21-Jährige im Gerichtssaal. Das Verfahren gegen die junge Frau, die mit den Tränen kämpft, wird gegen Auflagen eingestellt. Es war ihre erste Straftat. Der junge Mann aber muss auf der Anklagebank sitzen bleiben und den Prozess bis zum bitteren Ende durchstehen.

Der 21-Jährige ist neunfach vorbestraft und hat zwei offene Bewährungen verspielt. Und so leugnet er die zweite Tat, die ihm vorgeworfen wird, vehement: "Ich habe die EC-Karte weder gestohlen, noch damit bezahlt." Er habe lediglich einem Freund erklärt, wie man mit einer Karte bezahlen könne, auch ohne die Pin-Nummer zu kennen. Dann erzählt er eine abenteuerliche Geschichte. Um diesen Freund zu schützen, habe er dessen EC-Karte mit dem fremden Namen an sich genommen. Der 20-jährige Freund war in seinem Beisein von Zivilpolizisten in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs verhaftet worden. Er sitzt eine Haftstrafe ab, wird als Zeuge vorgeführt - und leugnet den Diebstahl ebenfalls. Der 20-Jährige wird auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen, der Staatsanwalt droht mit einem Verfahren wegen Falschaussage. Doch der Zeuge bleibt dabei: Er habe mit dem EC-Kartenbetrug nichts zu tun. Zuvor hatte der Besitzer der EC-Karte, ein schwerhöriger Rentner, angegeben, dass der 20-Jährige in seinem Haus wohne und die Wohnungstüre immer offen sei.

Das Jugendschöffengericht glaubt dem Angeklagten und verurteilt ihn wegen Betrugs sowie Beihilfe zum Betrug mit Urkundenfälschung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und fünf Monaten und bezieht seine jüngste Vorstrafe, ein Raub in Mittäterschaft, mit ein.

© SZ vom 22.07.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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