Amtsgericht Dachau:Hohe Geldstrafen wegen illegal abgebautem Asbest

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Gericht verurteilt Bauunternehmer und Leiter einer Baustelle in Indersdorf.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat den Geschäftsleiter eines Münchner Bauunternehmens und dessen Baustellenleiter wegen des unsachgemäßen Abbaus von Asbest zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt. Amtsrichter Tobias Bauer hatte nach der Beweisaufnahme keine Zweifel, dass auf einer Baustelle in Markt Indersdorf Asbest illegalerweise im sogenannten Trümmerbruchverfahren von der Fassade abgenommen worden war. Beim Zerbrechen der Asbestplatten gelangen über den dabei entstehenden Staub krebserregende Stoffe in die Atmosphäre. Wer Asbest nicht ordnungsgemäß abbaut und entsorgt, begeht eine Straftat, auf die bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug stehen.

Ein Mitarbeiter des Münchner Gewerbeaufsichtsamts berichtete dem Gericht von "gravierenden Verstößen" auf der Baustelle. "Die Platten wurden einfach nur zamghaut und lagen überall herum." Ein Mitarbeiter des Dachauer Landratsamtes schilderte, dass die Platten teilweise einfach auf den Boden gefallen und dort zerbrochen seien. Auf den Bruchstücken seien die ahnungslosen Bauarbeiter auch noch herumgetrampelt.

Außerdem berichteten beide Zeugen, dass weder der Geschäfts- noch der Baustellenleiter auf der Baustelle in Indersdorf zugegen waren. Das Gesetz schreibt indes vor, dass während der Abbauarbeiten von Asbest ein amtlich beglaubigter Sachverständiger anwesend sein muss. Die Angeklagten missachteten dies und ließen unbeaufsichtigt zwei Hilfsarbeiter und einen mit Asbestarbeiten unvertrauten Vorarbeiter das giftige Material abmontieren.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Vor Gericht beriefen sich die beiden Männer auf einen Spengler mit Sachverständigengutachten, dem sie die Leitung der Abbauarbeiten übertragen hätten. Eine schriftliche Auftragserteilung - wie sie das Gesetz verlangt - lag allerdings nicht vor. Folglich ging Amtsrichter Tobias Bauer von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht der beiden Männer aus. "Sie hätten sich zumindest vergewissern müssen, dass ein Sachverständiger vor Ort ist", sagte der Richter. "Man muss sich vor Augen führen, was man den Arbeitern da antut."

Bauer verurteilte den Geschäftsleiter zu einer Geldstrafe von 4000 Euro beziehungsweise den Baustellenleiter zu 4900 Euro. Letzterer hätte nach Ansicht des Vorsitzenden die Bauarbeiten einstellen müssen, nachdem kein Sachverständiger an der Baustelle zugegen war. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft München II brachte die Missstände auf der Baustelle auf den Punkt: "Es war eine Katastrophe, wie gearbeitet wurde. Gesund war das ganz sicher nicht."

© SZ vom 03.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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