Bushido soll Schmerzensgeld an Model zahlen:Die Schöne und das Biest

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Bizarrer Rechtsstreit: Rapper Bushido soll 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er das Münchner Model Ingrid Pavic beleidigt hat - angeblich um einen Kumpel im "Big-Brother"-Container zu unterstützen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ein bizarrer Rechtsstreit ist zwischen der Münchnerin Ingrid Pavic und dem Rapper Bushido ausgebrochen. Die 25-Jährige war in diesem Jahr Insassin des "Big-Brother"-Containers. Der Musiker hatte während dieser Zeit auf den Onlineportalen Facebook und Twitter mit hässlichen Ausdrücken gegen das Model gehetzt, um einen anderen Container-Kandidaten zu unterstützen. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi, ist schon in der Vergangenheit wegen seiner frauenfeindlichen Texte immer wieder in die Kritik geraten.

Im Internet soll Bushido gegen die Münchnerin Ingrid Pavic gehetzt haben. Das könnte jetzt teuer für den Rapper werden. (Foto: APN)

Seine neuesten Eskapaden könnten den Rapper nun teuer zu stehen kommen: Er soll 20.000 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil er gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen hat. Außerdem werden von ihm 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt; und er hat zudem eine Strafanzeige am Hals, wie die Staatsanwaltschaft München I bestätigt.

Ingrid Pavic, eine Brünette mit bemerkenswerter Oberweite und auffallenden Lippen, ist nicht wenigen Zuschauern seit einigen Jahren aus diversen Privatfernsehformaten bekannt, etwa dem Boulevardmagazin "Taff" bei Pro 7. Mit ihr im Container von "Big Brother" ( RTL 2) saß Cosimo, ein Kumpel von Bushido. Nach Angaben des Münchner Rechtsanwalts Michael Scheele versuchte Bushido auf das Abstimmungsverhalten der Zuschauer Einfluss nehmen, in dem er Cosimos Konkurrentin Pavic "in strafbarer Weise öffentlich herabwürdigte".

Bei der Staatsanwaltschaft lieferte der Anwalt zum Beweis eine Vielzahl von Internet-Screenshots mit den entsprechenden Verbalinjurien ab. "Mindestens 400 000 Personen, sogenannte Follower, haben das bei Facebook und rund 70 000 bei Twitter erhalten", sagt Scheele. Die Beleidigungen bezeichnet er als roh und heimtückisch. Die Justiz fordert der Münchner Rechtsanwalt auf, durch Strafverfolgung ein Exempel zu statuieren: "Es muss öffentlichkeitswirksam klargestellt werden, dass Formalbeleidigungen im Internet nicht stattfinden dürfen."

Zuvor hatte Bushido bereits eine Erklärung unterschrieben, solche Angriffe zu unterlassen. Auf dem Portal MySpace hatte er sie dann aber trotzdem fortgesetzt, sagte der Jurist und erwirkte deshalb bei Gericht eine Verfügung: Darin wird Bushido unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro verboten, bestimmte Äußerungen in Bezug auf Ingrid Pavic zu verbreiten. Zu den noch harmlosesten verbalen Verfehlungen des Rappers gehören laut Gerichtsbeschluss Vergleiche mit einem Schimpansen, Michael Jackson und Tatjana Gsell.

Die Strafermittlungen werden wegen Beleidigung geführt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Barbara Stockinger, bestätigte. Jedoch prüfe man gerade, ob das Verfahren an die Staatsanwaltschaft an Bushidos Wohnort Berlin abgegeben werden solle.

© SZ vom 16.09.2011/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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