Bundesgerichtshof:Wiesn-Messerstecherei: Urteil ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts München gegen die so genannte "Messerstecherin vom Oktoberfest" bestätigt und die Revision dagegen als unbegründet verworfen. Das Ersturteil ist damit rechtskräftig. Melanie M. war im August des vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Sie hatte auf dem Oktoberfest im Jahr 2015 im Käfer-Zelt nach einer verbalen Auseinandersetzung mit gegenseitigen Beleidigungen ihrem Gegenüber ein Messer in den Bauch gerammt; ihm musste in einer Notoperation die Milz entfernt werden. Der Prozess gegen Melanie M. hatte auch Aufsehen erregt, weil ihr Lebensgefährte dem Gericht einen Entlastungszeugen präsentiert hatte, von dem sich jedoch herausstellte, dass er 200 000 Euro für seine Aussage bekommen hatte. Auch das Opfer sollte durch eine hohe Geldzahlung zu einer entlastenden Aussage gebracht werden.

© SZ vom 08.06.2017 / stha - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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