Bogenhausen:Stadt zieht den Kürzeren

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Streit um Villa an der Kolbergerstraße: Berufung noch möglich

Das Verwaltungsgericht München hat die schriftliche Begründung seines Urteils im jahrelang geführten Denkmalstreit um die 1923 erbaute Villa an der Kolbergerstraße 5 im Herzogpark vorgelegt. Auf 90 Seiten erläutert das Gericht detailliert seine Entscheidung vom 20. Juli 2015, wonach das umstrittene Gebäude keinerlei Denkmaleigenschaft aufweist. Geklagt hatte der Immobilienentwickler Stefan Höglmaier mit seinem Unternehmen Euroboden gegen die Stadt. Ob ein Schlussstrich unter dieses Thema gezogen ist, bleibt allerdings offen.

Denn die Stadt hat noch nicht entschieden, ob sie Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen wird. Wie das Planungsreferat mitteilt, müsse man die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen. Wann diese juristische Würdigung abgeschlossen sein wird, ist ungewiss. Die Stadt hatte vor allem auch die städtebauliche Bedeutung der Villa am Eingang des Herzogparks als Argument gegen einen Abriss angeführt. Vor dem Hintergrund der Urteilsbegründung sollten aber bei der Stadt alle Zweifel ausgeräumt sein, teilt der Investor mit. Euroboden jedenfalls freue sich darauf, die mit dem bekannten Architekten David Chipperfield, der in München auch die Sanierung des Hauses der Kunst betreut, die seit mehr als zwei Jahren unterbrochene Planungsarbeit fortsetzen zu können. Geplant ist an der Kolbergerstraße 5 ein modernes Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen.

Wie zu hören ist, wird der Landesdenkmalrat im Fall Kolbergerstraße nach der Gerichtsentscheidung keine Stellungnahme mehr abgeben. Die Prozessbeteiligten hätten zu entscheiden, ob sie das Gerichtsurteil in Frage stellen. Der Vorsitzende des Gremiums, Thomas Goppel (CSU), hatte immer wieder den besonderen Wert der alten Villa betont. Für Goppel und den Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper (CSU) stellte die Villa sogar einen Präzedenzfall für den Wert des Denkmalschutzes in Bayern dar.

In der schriftlichen Begründung würdigt das Gericht ausführlich die zahlreichen Stellungnahmen und Gutachten zur Villa. Nur der von der Stadt beauftragte Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass die Villa ein Denkmal sei. Alle anderen verweisen auf die baulichen Veränderungen. Damit sei das alte Gebäude auch nicht mehr schützenswert.

© SZ vom 06.10.2015 / DÜ. - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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