Berg am Laim:Größerer Mindestabstand

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Lokalpolitiker wollen das Glücksspiel-Gewerbe eindämmen

Von renate winkler-schlang, Berg am Laim

Gar nicht glücklich ist der Bezirksausschuss Berg am Laim darüber, dass das Glücksspiel-Gewerbe in seinem Zuständigkeitsbereich, speziell entlang der Berg-am-Laim- und der Kreillerstraße, aber auch in den Gewerbegebieten das Straßenbild dominiert und die jungen Menschen verführt. Hinzu kämen immer mehr Spielautomaten in Kneipen, wird im Gremium überdies kritisch angemerkt. Das führe zwangsläufig zu einer Abwertung, zu einem sogenannten Trading-Down-Effekt. Die SPD-Fraktion forderte daher, die Stadt solle beim Freistaat ein strikteres Gesetz anmahnen. Es sei nicht nachvollziehbar, monierten die Sozialdemokraten, dass sogar das liberale Berlin hier viel restriktiver verfahren und etwa einen halben Kilometer Luftlinie als Mindestabstand zwischen zwei Spiellokalen oder Wettbüros festgelegt habe, während in Bayern die nächste Versuchung zum Zocken bereits nach 250 Metern lauern dürfe.

Eigentlich eine klare Sache, welcher Politiker ist schon fürs Glücksspiel? Dennoch kam Kritik: Die CSU wollte, dass der Antrag härter und konkreter formuliert werden solle, sonst gebe es bald mehr Spielhallen als Bushaltestellen, denn letztere liegen im Regelfall 600 Meter weit voneinander entfernt, so Fabian Ewald. Der Mindestabstand solle im Antrag nicht nur als Beispiel erwähnt sein, sondern als klare Forderung. Zudem solle man die Stadt fragen, welche eigenen Möglichkeiten sie habe, der Spielhallenflut Einhalt zu gebieten.

Für die Antragsteller erklärte jedoch Jakob Wilxmann (SPD), er habe bewusst so agiert, wollte nichts Unrealistisches fordern, eher einfach mal das Problem benennen. Serhat Sevengül (SPD) pflichtete ihm bei: Ganz werde man die Spielhallen nicht wegbekommen: "Es sind ja auch Steuereinnahmen."

Kritik am Antrag kam auch von Anton Spitlbauer senior (CSU), der erklärte, hier werde sich der Unterschied zeigen von "Recht haben und Recht kriegen". Schließlich habe bereits das Verfassungsgericht geklärt, dass Spielhallen nicht einfach zu verbieten seien. Auch Sebastian Zajonz von der FDP erklärte dazu, Jugendliche hätten in Spielhallen ohnehin keinen Zutritt und im Übrigen habe heute jeder im Handy sein kleines Wettbüro allzeit dabei. Der Antrag bekämpfe nur Symptome. Sein Urteil lautete deshalb: "Symbolik, mehr nicht". Die Mehrheit im BA beschloss am Ende, den SPD-Antrag auf Ewalds Rat hin etwas zu konkretisieren. Spitlbauer senior und Zajonz stimmten dagegen.

© SZ vom 04.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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