Beamter fälschte Zeugnis:Schummelnde Polizisten dürfen im Dienst bleiben

Weil er unbedingt Polizist werden wollte, hat ein Polizeihauptmeister vor mehr als 30 Jahren sein Zeugnis gefälscht. Nun hat er erfolgreich gegen seine Entlassung geklagt. Auch ein Kollege, der bei einer Reisekostenabrechnung geschwindelt hat, hatte Glück.

Ekkehard Müller-Jentsch

Von Polizisten wird erwartet, dass sie sich vorbildlich verhalten. Zwei bayerische Beamte haben das nicht getan. Ein Polizeihauptmeister aus dem Bereich Rosenheim hatte vor mehr als drei Jahrzehnten als 17-Jähriger sein Schulzeugnis gefälscht und sich so die Aufnahme in den Polizeidienst erschwindelt. Ein Polizeimeister aus München, noch Beamter auf Probe, hatte bei einer Reisekostenabrechnung geschwindelt. Beide will der Freistaat aus dem Dienst entfernen, beide haben dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Am Mittwoch, einen Tag nach der mündlichen Verhandlung, hat die 5. Kammer nun die Urteile verkündet: Beide Polizisten dürfen im Dienst bleiben. Das Gericht wird seine Entscheidungen erst in einigen Wochen schriftlich begründen. Doch bereits in den Verhandlungen wurde deutlich, dass die Richter von ungewöhnlichen Einzelfällen ausgehen.

Es war bereits angeklungen, dass die Zeugnisfälschung als unüberlegte Tat eines damals noch unreifen Jugendlichen angesehen werden könnte, der sich unbedingt seinen Traum erfüllen wollte, Polizist zu werden. Später hat der Mann dann eine tadellose Karriere absolviert - aufgeflogen war er erst durch einen anonymen Brief.

Auch in der Sache mit den Reisekosten hält das Gericht dem jungen, aber bereits belobigten Polizisten zugute, dass es sich um eine ungewöhnlich weite Dienstreise gehandelt hatte, Vorgesetzte ihm nicht mit Rat und Tat zur Seite standen und er durch das Formular verwirrt gewesen sei. Ob der Freistaat Berufung gegen die Urteile beantragt, ist noch offen.

© SZ/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: