Aubing:"Unfähigkeit oder eine Gefälligkeit?"

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Lokalbaukommission ließ illegalen Autohandel jahrelang gewähren

Von Ellen Draxel, Aubing

An der Georg-Böhmer-Straße 1 werden Autos verkauft, seit wenigstens sieben Jahren - ohne dass die Stadt den Standort jemals genehmigt hätte. Nachbarn und Lokalpolitikern ist diese Nutzung seit langem ein Dorn im Auge, wiederholt haben sie die Lokalbaukommission (LBK) auf diese Ordnungswidrigkeit hingewiesen. Mit Unterschriftenlisten. Mit Anträgen, die auf Räumung und Einleitung eines Verfahrens drängten. Ohne Erfolg. Die Antwort der Genehmigungsbehörde lautete stets, die Ordnungswidrigkeit sei verjährt und könne daher nicht mehr mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden.

Nun, da Ende September das Gelände für eine Neubebauung geräumt werden soll, kommt die Lokalbaukommission plötzlich zu einem ganz anderen Ergebnis. Er habe, schreibt LBK-Chef Cornelius Mager an einen Anwohner, die "mehrfach aufgeworfene Frage" der Verjährung überprüfen lassen. Das Resultat: Die ungenehmigte Nutzung sei keineswegs verjährt, stelle vielmehr eine "Dauerordnungswidrigkeit" dar. Die Verjährungfrist beginne erst mit der Aufgabe des Autohandels zu laufen.

Mager erklärt auch, wie es zu der wiederholten Fehldiagnose kam: Seine Behörde habe lediglich die baulichen Maßnahmen auf dem Grundstück - das Verteilen des Kieses, das Aufstellen der Container - als Bezugspunkt angenommen. Nicht die Nutzung. Und im Gegensatz zu Nutzungen verjährten nicht genehmigte Bauarbeiten nach einer gewissen Zeit.

Anlieger wie auch der Bezirksausschuss Aubing-Lochhausen-Langwied kritisieren nun, dass ohne die hartnäckige Fehleinschätzung der LBK die ungenehmigte Nutzung des Autohandels längst beendet wäre. So hingegen konnte der Grundstückseigentümer den Gewinn aus der ungenehmigten Verpachtung voll ausschöpfen. Doch da die Autohandels-Nutzung jetzt quasi beendet ist, hält Mager es für "nicht mehr geboten", noch ein Bußgeldverfahren anzustrengen. Das sehen Anwohner und Stadtteilpolitiker anders: Der Bezirksausschuss fordert das Planungsreferat in einem Dringlichkeitsantrag auf, "unabhängig davon, ob und wann die ungenehmigte Nutzung beendet wird", die Ordnungswidrigkeit "unverzüglich" zu ahnden. Außerdem wollen die Bürgervertreter wissen, wie es sein konnte, "dass mehrfach und immer wieder von Seiten der LBK schriftlich und mündlich die unzutreffende Auskunft erteilt worden ist". Sie befürchten, ein ähnlich gelagerter Fall könne auch anderswo geschehen sein. Die Behörde müsse sicherstellen, dass "ein so gravierender rechtlicher Fehler nicht wieder passiert".

Gefragt wird dezidiert nach der "Rolle der Lokalbaukommission": "Ist das hier massive Unfähigkeit der Verwaltung - oder steckt doch etwas anderes dahinter? Eine Gefälligkeit?", fragt sich ein Nachbar. Und stellt klar: "Beides wäre keinesfalls akzeptabel".

© SZ vom 28.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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