Arabellapark:Unerwünschte Gäste

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Vermieter entdecken das Konzept Ferienwohnung und nehmen immer öfter Urlauber, Medizintouristen oder Berufstätige mit Zeitverträgen auf. Zu den Brennpunkten in der Stadt gehört der Arabellapark

Von Ulrike Steinbacher, Arabellapark

Wohnungen sind zum Wohnen da. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. In einer teuren Stadt wie München, die nicht nur Scharen von Urlaubern anzieht, sondern auch Medizintouristen aus arabischen Ländern und Berufstätige mit Zeitverträgen, haben findige Vermieter längst das Konzept der Ferienwohnung entdeckt. Wer seine Wohnung auf Zeit vermietet, agiert aber in einer rechtlichen Grauzone. Die Grenze zur illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum ist schnell überschritten - dagegen geht die Stadtverwaltung konsequent vor, schon allein der Münchner Wohnungsnot wegen. Wer erwischt wird, kann mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld bestraft werden. Allerdings: Der Nachweis einer Zweckentfremdung ist schwer zu führen, die Ermittlungen dauern oft monatelang. Im Arabellapark hat die Stadt jetzt zwei Fälle abgeschlossen: Für Wohnungen an der Arabellastraße 20 sprach das Wohnungsamt Nutzungsuntersagungen aus. Ob das juristisch wasserdicht ist, wird sich zeigen: Einer der Eigentümer reichte Klage ein, verhandelt werden soll noch vor den Sommerferien.

Die Beschwerden über Zweckentfremdung von Wohnungen im Arabellapark hatten schon im Februar den Bezirksausschuss Bogenhausen auf den Plan gerufen. Auf Antrag der CSU forderte er von der Verwaltung, "unverzüglich" einzuschreiten. CSU-Stadtrat Marian Offman griff das Thema wenig später ebenfalls auf. Inzwischen liegen die Antworten von Sozialreferentin Brigitte Meier (SPD) vor. Tenor: Wir tun, was wir können, aber es geht nicht so schnell. Im Arabellapark "laufen bereits zahlreiche Zweckentfremdungsverfahren", schreibt Meier. Die Verdachtsfälle seien seit längerem bekannt, die Beweisführung aber zeitaufwendig und schwierig, die rechtlichen Anforderungen streng. "Inaugenscheinnahme vor Ort" sei notwendig, die Mitarbeiter des Wohnungsamtes müssen sich die Wohnung und deren Nutzer also ansehen, der Nachweis muss über einen längeren Zeitraum geführt werden. In den meisten Fällen im Arabellapark seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Ein "schnelleres Eingreifen" sei "leider nicht möglich", schreibt Meier.

Zu den beiden Fällen, in denen jetzt eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde, gibt sich Frank Boos, der Sprecher des Sozialreferates, schmallippig: Man gehe von einer "hotelähnlichen gewerblichen Nutzung" der Wohnungen aus, sagt er, konkreter will er nicht werden. Welche Anhaltspunkte es dafür gibt, hat das Sozialreferat 2014 in einer Vorlage für den Sozialausschuss zusammengetragen: Ein Wäsche- oder Reinigungsdienst, ein Concierge, der den Eingang im Auge hat und sich um den Service für die Gäste kümmert, die tageweise Abrechnung der Miete - all das spreche für eine Hotelnutzung.

Dass Ferienwohnungen lukrativ sind, das entdecken offenbar immer mehr Vermieter: 2012 verzeichnete das Wohnungsamt nach eigenen Angaben 46 Fälle, 2013 waren es schon an die 80, die Zahlen für 2014 sollen am Donnerstag, 18. Juni, im Sozialausschuss vorgestellt werden. Schon jetzt steht aber fest, dass die bisher zehn Außendienstmitarbeiter im Fachbereich Wohnungsbestandssicherung, die in der gesamten Stadt für Zweckentfremdung aller Art zuständig sind, gezielt Verstärkung bekommen. Das Sozialreferat richtet eine Sondergruppe ein: Künftig werden fünf Mitarbeiter ausschließlich für illegale Ferienwohnungen zuständig sein.

© SZ vom 17.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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