Amtsgericht München:Dreieinhalb Jahre Haft für vorbestraften Pädophilen

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  • Trotz gerichtlicher Auflagen hat sich ein vorbestrafter Pädophiler nicht von Kindern ferngehalten. Das Münchner Amtsgericht verurteilte ihn nun zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe.
  • Der 30-jährige Bürokaufmann hatte Kontakt zu Kindern einer Frau, die ihn inzwischen geheiratet hat.
  • Wegen Fluchtgefahr wurde der Mann noch im Sitzungssaal verhaftet.

Von Christian Rost

Ein vorbestrafter Pädophiler hat sich trotz gerichtlicher Auflagen nicht von Kindern ferngehalten und ist deswegen am Mittwoch am Münchner Amtsgericht zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Schöffengericht sprach den 30-jährigen Bürokaufmann wegen mehrerer Verstöße gegen Weisungen der Führungsaufsicht sowie des Besitzes von Kinderpornografie schuldig. Wegen Fluchtgefahr wurde der Mann noch im Sitzungssaal verhaftet.

Die Staatsanwaltschaft konnte ihm den erneuten Besitz von Kinderpornos nachweisen - weswegen er bereits 2010 zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war - sowie einen obszönen Chat im Internet mit einem 13-jährigen Buben. Besonders gravierend war aber, dass er nach seiner vorzeitigen Haftentlassung im Jahr 2012 eine Beziehung zu einer 15 Jahre älteren Frau eingegangen ist, die aus erster Ehe zwei damals zehn und zwölf Jahre alte Kinder hat.

Mit ihnen hatte er laufend Kontakt, obwohl ihm das von der Führungsaufsicht verboten worden war. Den jüngeren Buben küsste er sogar auf den Mund. "Das erinnert an die Geschichte vom Wolf und den sieben Geißlein", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl, "Sie haben Kreide gefressen und sind von der Familie aufgenommen worden."

Auch Mutter der Kinder wurde angeklagt

Der Angeklagte habe die Kinder zwar nicht sexuell missbraucht, stellte der Richter klar, er habe aber ein "Schlachtfeld" hinterlassen: Die Kinder leben bei ihrem leiblichen Vater und dürfen ihre Mutter, die den Pädophilen kürzlich geheiratet hat und von ihm hochschwanger ist, nicht mehr sehen. "Schwerst traumatisiert" seien deswegen der Bub und das Mädchen, so Braumandl weiter, auch weil die Kinder nicht verstehen könnten, weshalb ihre Mutter "nicht das Böse von ihnen ferngehalten hat".

Die Mutter war ursprünglich zusammen mit ihrem Mann angeklagt worden, weil sie ihm Beihilfe zu den Verstößen gegen die Führungsaufsicht geleistet haben soll, in dem sie ihm den Umgang mit ihren Kindern ermöglicht habe. Aus gesundheitlichen Gründen wurde das Verfahren gegen die Frau aber abgetrennt.

Wie es mit dem Kind des Angeklagten weitergeht

Auch für sie wird die Partnerschaft mit einem Sexualstraftäter womöglich noch gravierende Konsequenzen haben, nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht: Der Richter sagte, dass dem auf sechs- bis zwölfjährige Buben fixierten Angeklagten mit Sicherheit sein eigenes Kind nach der Geburt von den Behörden weggenommen werde, wenn es sich um einen Jungen handeln sollte.

Zugunsten des Angeklagten konnte das Gericht "nichts" finden. Er habe auch kein Geständnis abgelegt, was der Tochter seiner Frau eine Aussage vor Gericht erspart hätte, hieß es. Das Kind musste am Mittwoch in nichtöffentlicher Sitzung in den Zeugenstand, weil eine Videovernehmung nicht verwertbar war. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag.

Das Urteil, das der leibliche Vater der beiden Kinder mit einem erleichterten Nicken quittierte, ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 07.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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