Allach/Untermenzing:Verkehrsbehörde lehnt Markierung ab

Eltern und Anwohner der Waldhornstraße in der Tempo-30-Zone werden wohl ohne zusätzliche Hinweise auf das Höchstlimit auskommen müssen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lehnt es ab, Bodenmarkierungen anzubringen und begründet dies auch sehr ausführlich. Laut einem Stadtratsbeschluss vom Juni 2002 gebe es solche Markierungen nur vor Kindergärten, Grund- und Hauptschulen, wenn etwa nur schmale Gehwege vorhanden seien oder die Gefahr bestehe, dass Kinder unvermittelt auf die Fahrbahn laufen könnten. Ein anderer Fall seien Vorfahrtsstraßen an Kreuzungen oder Einmündungen, in denen häufig Tempo 30 missachtet werde. Beides treffe auf die Waldhornstraße nicht zu.

Vor der Grundschule an der Haldenbergerstraße 27 gebe es zum Schutz ein Geländer am Gehweg vor dem Zugang, dem sich ein Fußgängerüberweg anschließe, argumentiert das KVR. Auf beiden Straßenseiten bestünden ausreichend breite Gehwege. Dies gelte auch für den Schulweg in der Waldhornstraße. Auch was die Anzahl der Verkehrsverstöße betrifft, sieht die Behörde keinen Grund zum Handeln: 17 Geschwindigkeitsmessungen in der Waldhornstraße im Vorjahr, wegen des Schulwegs für Grundschüler sowieso eine vergleichsweise hohe Anzahl, haben dem KVR zufolge eine durchschnittliche Beanstandungsquote von 8,66 Prozent ergeben. Dieser Wert liege "erfreulicherweise deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt von 11,3 Prozent".

© SZ vom 13.02.2018 / anna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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