Urteil am Landgericht:Verleger auf großem Fuß

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Er gab sich als Journalist aus, gründete eine Zeitschrift - und scheiterte damit grandios: Ein Betrüger prellt Gläubiger um mehr als 100.000 Euro - und kann nur mit einem umfassenden Geständnis punkten.

Christian Rost

Ein gelernter Maler hat sich als Herausgeber einer Sportzeitschrift versucht und ist damit grandios gescheitert. Der 35-jährige Brian S. meinte offenbar, als Journalist und Verleger auf großem Fuß leben zu müssen, obwohl er es sich nicht leisten konnte.

Weil er eine Vielzahl unbezahlter Rechnungen mit einem Gesamtschaden von weit mehr als 100.000 Euro hinterließ, musste sich B. am Montag am Landgericht München I verantworten. Immerhin konnte er bei der 8. Strafkammer mit einem umfassenden Geständnis punkten und somit einen Strafrabatt für sich herausschlagen.

Laut Anklage startete der Mann mit seinem Zeitschriftenprojekt Anfang 2011 durch. Er organisierte Wintersportveranstaltungen in Ischgl, mietete dafür Moderatorinnen und verpflichtete Models zu Fotoshootings. Die aus Playboy oder Penthouse bekannten Damen erhielten für ihre Dienste aber ebenso wenig die vereinbarten Honorare wie die Moderatorinnen seiner Shows. Auf ihren Kosten sitzen blieben auch Versandhändler, bei denen sich B. eine komplette PC-Ausstattung bestellte oder beispielsweise einen Smoking samt Kummerbund-Set für 622,70 Euro.

Die Vorwürfe gegen den gebürtigen Berliner sind in gleich zwei Anklageschriften der Münchner Staatsanwaltschaft aufgelistet worden. Demnach mietete sich der Angeklagte in München auch mehrere Wohnungen, ein Büro und ein Reihenhaus, obwohl er weder Miete noch Kaution aufbringen konnte. Seine Gläubiger versuchte er mit der Lüge zu befriedigen, er habe die ausstehenden Summen doch längst beglichen.

Über seinen Verteidiger ließ B. dem Gericht ausrichten, dass er alle Betrugsvorwürfe gestehe. "Die Sache hat sich verselbständigt, und er hat auch privat leider ein bisschen auf zu großem Fuß gelebt", so der Anwalt. In einem Rechtsgespräch hatte er für seinen Mandanten zuvor eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten mit den Prozessbeteiligten ausgehandelt. Richter Gilbert Wolf meinte zum Angeklagten, es sei richtig gewesen, dass er reinen Tisch gemacht habe.

© SZ vom 08.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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