Doppelmord von Notzing:Tochter wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt

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In einem Garten in Notzing werden die Leichen eines Ehepaars gefunden. Nun musste sich ihre Tochter vor Gericht verantworten. (Foto: dpa)

Ihr Ex-Freund soll ihre Eltern ermordet haben, die damals 17-Jährige half, die Leichen im Garten in Notzing zu verscharren. Nun hat das Amtsgericht Freising in einer nichtöffentlichen Verhandlung eine Jugendstrafe auf Bewährung verhängt.

Der Fall sorgte für Entsetzen: Ein 21-Jähriger soll im April 2012 die Eltern seiner Ex-Freundin getötet haben, weil diese angeblich gegen die Beziehung waren. Anschließend soll er gemeinsam mit seiner damals 17-jährigen Ex-Freundin zwei Tage lang versucht haben, die Leichen verschwinden zu lassen. Letztlich verscharrten sie die Toten im Blumenbeet ihres eigenen Gartens.

Am Mittwoch musste sich die heute 18-jährige Tochter der Opfer vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Freising wegen versuchter Strafvereitelung verantworten. Mehrere Stunden wurde verhandelt, schließlich wurde die junge Frau zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Das Urteil vom Mittwoch sei noch nicht rechtskräftig, teilte das Gericht mit.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bereits vorab hatte es geheißen, die Verhandlung werde maximaler Geheimhaltung unterliegen. Der Termin wurde deshalb nicht bekannt gegeben. Auch zur Urteilsbegründung wollte das Amtsgericht auf Anfrage von Süddeutsche.de nichts sagen.

Offenbar waren der Richter und die Schöffen aber davon überzeugt, dass die Jugendliche ihrem langjährigen Freund beim Entsorgen der beiden Leichen nicht nur geholfen hat, weil sie sich von ihm bedroht fühlte und Angst hatte. Sondern weil sie ihn vor dem Gefängnis bewahren wollte. Sie hatte auch dann keine Hilfe geholt, als sie über eine Stunde lang allein war, sondern wartete, bis ihr Ex-Freund an den Tatort zurückkam. Gleichwohl konnte sie das Gericht nach der Verhandlung als freie Frau verlassen.

Im nächsten Jahr muss sich dann auch Heizungsmonteur Christoph W. vor Gericht verantworten. Die Anklage der Landshuter Staatsanwaltschaft lautet auf zweifachen Mord. Am 29. Januar soll der Prozess gegen den jungen Mann beginnen. Seine Ex-Freundin wird dann vor Gericht aussagen müssen. Sie darf die Aussage nicht verweigern. Das dürfen nur Eheleute, Verlobte und nahe Verwandte. Die junge Frau aber war zur Tatzeit von ihrem Freund getrennt.

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