Wendung in Prozess um NDR-Drehbuch-Affäre:Gericht vertagt Urteil gegen Heinze

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Eine erste kleine Entscheidung ist gefallen: Nach zähen Verhandlungen ist das Strafverfahren gegen die frühere NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze in fünf von 14 Fällen eingestellt worden. Dabei ging es jedoch vor allem um die Vorwürfe der Untreue und des doppelten Verkaufs von Drehbüchern - die strafrechtliche Bewertung der Hauptvorwürfe steht noch aus.

Der Schlussakt im Drehbuch-Prozess um die frühere NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze verzögert sich. Statt des erwarteten Plädoyers der Staatsanwaltschaft hat die Verteidigung einer mitangeklagten Filmproduzentin an diesem Donnerstag noch eine Reihe von Anträgen gestellt, über die das Hamburger Landgericht zunächst noch entscheiden musste.

Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze beim Prozess am Hamburger Landgericht. (Foto: dpa)

Heinze muss sich wegen schwerer Bestechlichkeit, schwerer Untreue und Betrugs vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem verbotene Absprachen mit einer Filmproduzentin vor. Außerdem soll sie für Drehbücher, die sie unter falschem Namen verfasst hatte, jeweils das volle Honorar von etwa 26.000 Euro kassiert haben - obwohl ihr als angestellte NDR-Mitarbeiterin nur die halbe Gage zustand. Auch Heinzes Ehemann sitzt auf der Anklagebank.

Im Zuge der Beweisanträge wurden einige Anklagepunkte fallengelassen, auf die strafrechtliche Bewertung der Hauptvorwürfe - Bestechlichkeit, Bestechung und Vorteilsnahme - hat das aber keinen großen Einfluss.

So steht zum Beispiel nicht mehr zur Debatte, dass Heinze für einen Film ein Wiederholungshonorar eingestrichen haben soll. Ihr Anwalt wollte in diesem Fall einen Freispruch seiner Mandantin erzielen. In einem anderen Fall war Heinze vorgeworfen worden, ein fast identisches Drehbuch doppelt verkauft zu haben. Der Prozess habe gezeigt, dass Heinze jedoch zwei verschiedene Drehbücher verfasst habe, sagte ihr Anwalt Gerd Benoit. Die Angeklagte hatte beteuert, keineswegs zwei identische Drehbücher - "Dienstage mit Antoine" und "Tage mit Marie" - an zwei verschiedene Produzenten verkauft zu haben. Auch in diesem Punkt wurde das Verfahren eingestellt. Der Anklagepunkt gegen die Filmproduzentin, sie habe mehrere Rechnungen für Drehbücher zur Zahlung freigegeben, ohne dass aber eine entsprechende Leistung erbracht worden war, wurden ebenfalls fallengelassen.

Fortsetzung des Prozesses im Oktober

Die Geduld des Vorsitzenden Richters Volker Bruns wurde durch die neuen Beweisanträge auf eine Probe gestellt; er bezweifelte mehrmals deren Notwendigkeit. Offensichtlich wollte Verteidiger Benjamin Tachau die Glaubwürdigkeit und Unschuld seiner Mandantin mit den Anträgen untermauern. Bis zum späten Nachmittag beschäftigte er das Gericht mit seinen Einwänden, so dass die Plädoyers nicht mehr gehalten werden konnten.

Seit Juli müssen sich die Angeklagten vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Mit Hilfe der Decknamen "Marie Funder" und "Niklas Becker" soll Heinze Drehbücher von sich und ihrem Mann beim NDR eingeschleust haben. Diesen Sachverhalt bestätigte sie selbst vor Gericht. Heinze sprach von einem "irre großen Fehler". Sie habe permanent ein schlechtes Gewissen gehabt, sagte sie im Prozessverlauf.

Die mitangeklagte Produzentin hatte nach eigener Aussage "keinerlei Bedenken" dabei gehabt, dass Heinze und ihr Mann Pseudonyme verwendeten. Sie sei sich der Regeln beim NDR nicht bewusst gewesen, nach denen Pseudonyme offengelegt werden müssen.

Der Prozess soll am 1. Oktober fortgesetzt werden. Wann genau das Urteil gesprochen wird, steht noch nicht fest.

© süddeutsche.de/dpa/dapd/Reuters/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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