Heftige Debatten über die Pressefreiheit begleiten die Verhandlung: Der "Sachsensumpf"-Prozess geht in die nächste Runde. Die verurteilten Journalisten wollen das Urteil nicht akzeptieren - und die Staatsanwaltschaft auch nicht.
Die umstrittene Verurteilung von zwei Journalisten wegen ihrer Berichterstattung zum sogenannten Sachsensumpf wird weiter die Justiz beschäftigen. Sowohl die beiden Journalisten als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Dresdner Amtsgerichts der Nachrichtenagentur DAPD.
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Vor eineinhalb Wochen wurden die Journalisten Arndt G. (rechts) und Thomas D. (links) zu einer Geldstrafe in Höhe von je 2.500 Euro verurteilt. Wie angekündigt gehen die beiden Rechercheure jetzt in Berufung. (© ddp)
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Die Leipziger Recherche-Spezialisten waren vor anderthalb Wochen wegen übler Nachrede vom Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt zu je 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Journalisten waren Hinweisen auf Korruption bis in Amtsstuben nachgegangen. In ihren Artikeln ging es auch um Aussagen über angebliche Kontakte von zwei Richtern ins Leipziger Rotlicht-Milieu Anfang der 90er Jahre, die sich jedoch nicht bestätigten.
Verurteilt wurden die Journalisten letztendlich wegen einer Veröffentlichung auf Zeit.de. Im Fall eines Spiegel-Berichts, an dem sie mitgearbeitet hatten, wurden sie freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung auch in diesem Punkt gefordert und deutlich höhere Geldstrafen von je 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung will dagegen einen Freispruch in allen Punkten erreichen.
Die Journalisten hatten bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Journalisten-Verbände hatten das Verfahren und das Urteil als überzogen und schädlich für den Journalismus in Deutschland kritisiert und von einem Einschüchterungsversuch gesprochen.
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(sueddeutsche.de/AP/leja)
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Erst spricht ein Inneminister von maffiösen Strukturen und ein RiesenwirbelDamlige Mädchen erkennen ihre ,, Kunden'' wieder und jetzt werden Journalisten angeklagt bzw. verurteilt. Warum sollte sich jemand überhaupt so etwas ausdenken. Sicher war das Kinderbordell Jasmin nur ein Kindergarten. Der Name ist doch der Beweis.
Ja, was so alles in der bösen DDR passiert.
der Unabhängigkeit, an der Rechtschaffenheit unserer Gerichte.
Man fragt sich wie rechtsbeugend Gerichte wohl urteilen, nein nicht bei Gewaltverbrechern oder Strassenverkerhrsdelikten, nein bei wirklich entscheidenden Dingen die die Politik und die Politiker betreffen.
Hier steht der Rechtsstaat auf dem Prüfstand, nicht mehr und nicht weniger. Hier steht und fällt auch das Verständnis für unsere Akzeptanz von Demokratie.
....das nächste Verfahren haben die schon an den Hacken. Wen diese Justiz fertigmachen will, denn lässt sie nicht von der Angel, egal, was es an Arbeitszeit in Justiz und Polizei kostet. Irgendwann kriegen die Dich. Das kann irrtümlich nicht bezahlte Steuern sein, das kann eine Aussage vor Gericht sein, das kann gerade bei Journalisten eine Beleidigung sein, dass kann eine Verkehrsübertretung sein, das kann eine irrtümliche Falschaussage sein.
Das kann auch eine konstruierte Vergewaltigung oder Körperverletzung oder Zechprellerei sein. Oder ein falscher Gewerbeschein wie in "Rosen für den Staatsanwalt", als der dann die Todesstrafe dafür forderte.
Wenn die wollen, kriegen die Dich. Wenn die Dich auf dem Kicker haben.
...dass dieser Fall bald an einem Gericht ausserhalb Sachsens verhandelt wird.
Wünsche dem Journalismus mehr von dieser Gebarung Recherchen zu führen.
Paging