Ottfried Fischer gegen "Bild":Wenn die Schlagzeile zur Drohung wird

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Wann wird Klatsch-Journalismus zur Nötigung? Vor dieser Frage steht das Münchner Landgericht am Ende des Falles Ottfried Fischer, der gegen einen "Bild"-Redakteur klagt. Das Urteil hätte Folgen für die gesamte Boulevardpresse.

Nicolas Richter und Christian Rost

Was war bloß in den Schauspieler und Kabarettisten Ottfried Fischer gefahren? In der Bild sinnierte er vor anderthalb Jahren über Mann und Frau und sündiges Treiben. Erst später stellte sich heraus, dass Fischer sich von der Bild zur Plauderei genötigt fühlte. Ein Reporter hatte einen Film besorgt, der Fischer mit zwei Prostituierten zeigte. Fischer redete also "exklusiv", um als Gegenleistung den Film zu bekommen.

Ottfried Fischer im Berufungsprozess gegen einen Bild-Redakteur: Der Fall wird in die Geschichte des Medienrechts eingehen. (Foto: dapd)

In München endet an diesem Dienstag in zweiter Instanz der Strafprozess gegen den früheren Bild-Redakteur S., der damals den Film und das Interview beschaffte. Der Fall wird in die Geschichte des Medienrechts eingehen, weil er das Geben und Nehmen zwischen Stars und Boulevard einem strafrechtlichen Urteil zugänglich macht. Etliche Prominente fühlen sich von der Klatschpresse unter Druck gesetzt, nehmen es aber hin, aus Furcht vor hässlichen Schlagzeilen. Fischer hingegen will ein Zeichen setzen, er tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Würde S. verurteilt, hätte das Folgen für die gesamte Boulevard-Branche.

Danach sah es zunächst auch aus. Das Münchner Amtsgericht hatte S. schuldig gesprochen wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Nötigung ist es, jemanden "durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" zu etwas zu zwingen. Im Fall Fischer war das Amtsgericht zwar überzeugt, dass der Bild-Redakteur nie ausdrücklich gedroht hatte, den Film mit den Bettszenen zu veröffentlichen oder weiterzugeben, wohl aber schlüssig: S. habe der PR-Agentin Fischers bloß mitgeteilt, dass er den Schmuddelfilm besitze, diese habe sofort begriffen, dass sie und Fischer etwas anbieten mussten, um die Gefahr zu beseitigen. "Allein die Möglichkeit, sich gegen das Exklusiv-Interview zu entscheiden, hätte zwangsläufig bedeutet, dass Ungewissheit in Bezug auf das Video verbleiben werde", heißt es im Urteil.

Im Berufungsprozess scheint das Landgericht den Fall nun anders zu sehen, nach Ansicht sämtlicher Beobachter wird S. wohl freigesprochen. Zunächst behauptete die Vorsitzende Richterin, die Artikel der Bild seien doch für Fischer "total positiv gewesen", was der freilich anders sieht und was objektiv schwer nachvollziehbar ist angesichts der Peinlichkeiten, die Fischer damals zum Besten gab. Ferner standen zuletzt die widersprüchlichen Aussagen der PR-Beraterin Fischers im Mittelpunkt. Ausweislich ihrer E-Mails an Fischer hat sie sich so lustvoll in die Schlacht geworfen, dass der Eindruck entstanden ist, sie habe Fischer eine Gefahr eingeredet, die so gar nicht vorhanden war. Die Beraterin wirkte sogar zeitweise so, als sei sie eine Agentin der Bild-Zeitung in seinem Lager gewesen.

Die Verteidigung argumentiert, S. habe nur recherchiert und Fischer eine Stellungnahme ermöglicht. Das Amtsgericht hat dem widersprochen: Die Pressefreiheit erlaube es nicht, illegales Material als Druckmittel einzusetzen. Christoph Knauer, der Anwalt Fischers, findet das Verhalten der Agentin letztlich unerheblich: Selbst wenn sie zusammen mit dem Bild-Mann den Plan entworfen habe, ein Interview zu bekommen und dann den Film herauszugeben, so sei der Journalist jedenfalls Mittäter einer Nötigung. "Was würde einer von uns machen, wenn es so einen Film gäbe und einen Plan, ihn einzufangen?", fragt Knauer. "Wir würden mitmachen." Wie es am Dienstag auch ausgeht - der Fall landet wohl vor der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht.

© SZ vom 17.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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