Bewährungsstrafe in Drehbuch-Affäre:Ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin Heinze verurteilt

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Sie hat Drehbücher von ihrem Mann und sich selbst beim NDR eingeschleust - dafür ist die ehemalige Fernsehspielchefin Doris Heinze jetzt zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Prozess hatte sie ein Geständnis abgelegt.

Doris Heinze am 2. Oktober 2012 im Landgericht in Hamburg. (Foto: dpa)

Die frühere Fernsehfilmchefin des Senders NDR, Doris Heinze, ist zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Kammer setzte das Strafmaß zur Bewährung aus. Das Hamburger Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die 63-Jährige dem NDR als Filmchefin mehrere Drehbücher von sich und ihrem Mann unter Pseudonym untergeschoben hatte.

Doris Heinze hatte sich seit dem 5. Juli wegen Bestechlichkeit in vier Fällen, schwerer Untreue in drei Fällen und Betrugs verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Heinze eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die 63-Jährige habe sich der Bestechlichkeit und Untreue schuldig gemacht, hatte Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk in ihrem Plädoyer gesagt. Sie warf Heinze vor, mit ihren beiden Mitangeklagten - Heinzes Ehemann und einer Filmproduzentin - ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen zu haben. Heinzes Verteidiger hatte dagegen auf sieben Monate auf Bewährung plädiert.

"Irre großer Fehler"

Der Richterspruch war mit Spannung erwartet worden. Die Drehbuch-Affäre hatte 2009 ihren Lauf genommen. Als die Vorwürfe öffentlich wurden, kündigte der NDR Heinze fristlos. Die frühere Fernsehspielchefin gestand schließlich vor Gericht, unter den Decknamen "Marie Funder" und "Niklas Becker" Drehbücher von sich und ihrem Mann beim NDR eingeschleust zu haben. Sie habe dazu ihre einflussreiche Position ausgenutzt, so Heinzes Aussage. Sie habe allerdings permanent unter schlechtem Gewissen gelitten und sprach von einem "irre großen Fehler".

Das Urteil hatte ursprünglich bereits vor Wochen fallen sollen. Beweisanträge der Verteidigung verzögerten immer wieder den Prozess. Im Zuge der Beweisanträge wurden einige Anklagepunkte fallengelassen, allerdings ohne großen Einfluss auf die strafrechtliche Bewertung der Hauptvorwürfe - Bestechlichkeit, Bestechung und Vorteilsnahme. Am vergangenen Dienstag war das Urteil überraschend aufs Neue vertagt worden, die Richter und Schöffen waren nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung gekommen.

Vor der Wirtschaftsstrafkammer waren ferner Heinzes Ehemann Claus Strobel und die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst angeklagt, die im betreffenden Zeitraum die Reihe "Polizeiruf 110" für den NDR umgesetzt hatte. Den drei Beschuldigten wurden zwischen November 2003 und Juli 2007 insgesamt 14 Straftaten zur Last gelegt. Das Gericht verurteilte Strobel und Richter-Karst am Montag jeweils zu einer Geldstrafe.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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