Kindergrundrecht:Tierschutz steht in der Verfassung, Kinderschutz nicht

Mitmachaktion 'Augen auf für Kinderrechte'

"Kinder haben Rechte!" Mitmachaktion des Deutschen Kinderhilfswerks und anderer Organisationen im Jahr 2014 vor dem Bundestag.

(Foto: Jens Kalaene/dpa)

Es braucht ein Grundrecht, das Kindern Rechte gibt - auf Förderung und Entfaltung. Darauf könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder gestützt werden.

Kommentar von Heribert Prantl

Es gibt Themen, die stehen schon so lange auf der Tagesordnung, dass man sich darüber wundert, dass sie immer noch da stehen. Weil sie schon so lange da stehen, werden sie kaum noch zur Kenntnis genommen. Sie stehen da wie der Tagesordnungspunkt "Verschiedenes. Wünsche und Anträge". Das klingt nach einem Thema, das nur dann zur Behandlung kommt, wenn noch Zeit ist und es sonst nichts anderes zu tun und zu reden gibt. Wann ist das schon der Fall?

In diesem Fall ist das ein schwerer Fehler. Es geht um Kinder, es geht um Kinderrechte im Grundgesetz. Darüber wird nun seit 25 Jahren diskutiert. Es sind ordentliche Gesetzesentwürfe vorgelegt worden. Passiert ist - nichts, 25 Jahre lang nichts. Die Kinder von damals sind längst erwachsen; die Kinder von heute klopfen wieder, wie die Kinder von damals, an die Tür des Grundgesetzes - unterstützt von Unicef, vom Kinderhilfswerk, von der Bundesfamilienministerin, vom Bundesjustizminister und den Länderjustizministern.

Aber Bundestag und Bundesrat öffnen die Tür nicht. Nun pocht auch die SPD noch einmal an die Tür zum Grundgesetz, es ist halt Wahlkampf. Aber vor allem: Es ist höchste Zeit; Zeit, dass die CDU/CSU ihren Widerstand gegen ein Kindergrundrecht aufgibt.

Dieser Widerstand rührt wohl auch daher, dass es eine gewisse Angst davor gibt, der Staat könnte sich als Obererzieher aufspielen, sich als pädagogischer V-Mann ins Familienleben einmischen und auf diese Weise das Wort vom "Vater Staat" pervertieren. Aber: Die Rechte der Eltern (die Juristen nennen sie wenig pädagogisch immer noch "elterliche Gewalt") finden ihre Rechtfertigung darin, dass Kinder Schutz und Hilfe brauchen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder?

Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Grundrecht der Kinder in seinen Urteilen längst anerkannt - Kinder haben Anspruch auf Förderung ihrer Fähigkeiten, auf Entfaltung, auf bestmöglichen Schutz. Aber im Grundgesetz findet sich davon kein Wort. Tierschutz steht in der Verfassung, der Kinderschutz nicht. Er ist immer noch ungeschriebenes Grundrecht.

Muss man es wirklich ausdrücklich ins Grundgesetz schreiben? Ist das nicht, wie in der CDU/CSU immer wieder gesagt worden ist, bloße Symbolpolitik? Ja, es ist auch dies, weil auch ein geschriebenes Grundrecht einem Kind, das Not leidet, auf die Schnelle gar nichts hilft. Ein Kindergrundrecht ist kein Schutzmantel, der Kinder unverletzlich macht. Aber so ein Grundrecht ist ein Fundament, auf dem gute Kinderpolitik gedeihen kann. Darum geht es, nicht um Gummibärchen.

Gegner eines Kindergrundrechts verweisen auf den Artikel 1 Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Kinder sind kleine Menschen. Sie sind Menschen, die besonderen Schutz brauchen. Auch andere Personengruppen sind deswegen im Grundgesetz eigens erwähnt - Menschen mit Behinderungen, Frauen, Mütter; sie sind eigens erwähnt, weil sie eine besondere Förderung erfahren sollen. Kinder nicht? Drei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland in Armut.

Ein Kindergrundrecht hätte die Kraft, diesen Skandal zu skandalisieren. Ein solches Grundrecht wäre auch ein Argument für eine Art bedingungsloses Kinder-Grundeinkommen - also eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder. "Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fordert dazu eine Petition der Wohlfahrtsverbände. Zu Recht. Vielleicht sind die Kosten der wahre Grund für die Widerstände, die es gegen ein Kindergrundrecht gibt.

"Kinder sind unsere Zukunft" - heißt es in unzähligen Reden. Darf diese Zukunft nichts kosten? Nicht einmal angesichts der Rekordüberschüsse im Bundeshaushalt? Das Grundgesetz braucht keinen Geizkragen. Es braucht ein Kindergrundrecht.

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