Digitale Überwachung:Die Welt als Laufstall

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Wer seine Kinder zu streng kontrolliert, kann auf Dauer die Eltern-Kind-Beziehung beschädigen.

(Foto: Jens Wolf/dpa)

Viele Eltern legen ihre Kinder mittels digitaler Überwachung an die elektronische Leine - aus Sorge, dass ihnen etwas zustoßen könnte. Eine übertriebene Kontrolle zerstört jedoch das Vertrauen.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder nennt das Recht "Sorge"; dieses schöne Wort gehört zu den wichtigsten Begriffen des Familienrechts. Das Gesetz versteht darunter das Recht und die Pflicht, sich um die Kinder umfassend zu kümmern - nämlich deren körperliche, geistige, seelische, soziale und wirtschaftliche Interessen zu wahren und zu fördern.

Das schreibt sich schnell hin, ist aber, wie jeder weiß, im Alltag nicht so einfach. Die elterliche Fürsorge wird oft davon beherrscht, dass sich die Sorgeberechtigten, ob berechtigt oder unberechtigt, Sorgen machen: Wo ist das Kind? Warum ist es noch nicht zu Hause? Wo hält es sich auf und bei wem? Ist ihm was zugestoßen? Wie sorge ich für seine Sicherheit? Manchmal wird aus Sorge Angst, manchmal hört die Angst gar nicht mehr auf - dann kann es passieren, dass die "Leitungsautorität", die das Recht den Eltern zuschreibt, falsch gebraucht wird und das "Wohl des Kindes" leidet, das sie doch eigentlich fördern wollen.

Dient es dem Wohl des Kindes, wenn man es auf Schritt und Tritt überwacht? Wenn man es jederzeit per GPS orten kann? Dient es dem Wohl des Kindes, wenn man ihm eine Uhr ans Gelenk bindet, mit deren Hilfe Eltern Tag und Nacht feststellen können, wo es gerade steckt? Es gibt Jacken und Schuhe mit kleinen Peilsendern, die sich programmieren lassen und Alarm auf dem Rechner der Eltern schlagen, wenn die Kinder einprogrammierte Wege und Zonen verlassen. Solche Handys gibt es natürlich auch, sogar solche, mit denen sich Gespräche der Kinder mithören lassen. Die Sicherheitsindustrie verkauft den Eltern die Technik, die sie für Straftäter entwickelt hat. Das kann man Synergie nennen: Die elektronische Fußfessel wird potenziellen Gefährdern angelegt. Die elterliche Handyfessel wird den Kindern angelegt, um sie vor potenziellen Gefährdern zu schützen. Das Maß der subjektiv empfundenen Unfreiheit könnte vergleichbar sein.

Digitale Kontrolle zerstört Vertrauen

Vorbeugung, "Prävention", ist das Fachwort für die schöne Redensart, dass das Kind gar nicht erst in den Brunnen fallen soll. Diesem Satz und dieser Forderung kann jeder zustimmen. Die Probleme beginnen jenseits dieser Banalität. Darf man, soll man alle Brunnen versiegeln? Oder darf man die Kinder, vorsichtshalber, zu Hause einsperren? Sie an die Leine legen - die heutzutage eine elektronische Leine ist? Dass ein Babyfon ein nützliches Gerät ist, wird kaum einer bezweifeln: Die Eltern sind mit den Ohren zu Hause, auch wenn sie gerade nebenan bei Freunden sind. Aber wenn das Kind kein Baby mehr ist? Wenn der Schulweg und der Besuch bei Freunden zum überwachten Freigang werden, schrumpft die Welt, die Kinder entdecken können; diese generelle digitale Kontrolle macht die Welt zum elektronisch überwachten Laufstall. Das Vertrauen zwischen Eltern und Kindern wird zerstört.

Kinder brauchen Freiheit und Sicherheit. Dazu gehört, zumal wenn sie größer werden, auch die Freiheit, vor den Eltern auch einmal einigermaßen sicher zu sein. Das steht, in etwas anderen Worten, sogar im Gesetz. Gemäß Paragraf 1626 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sollen die Eltern "die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln (. . .) berücksichtigen". Und die Eltern sollen, auch das steht dort im Gesetz, "soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist", mit dem Kind die Fragen der elterlichen Sorge besprechen und Einvernehmen anstreben.

Ein rein auf Gehorsam ausgerichteter, autoritärer Erziehungsstil ist vom Gesetz nicht mehr erlaubt - und kann zu Maßnahmen nach Paragraf 1666 BGB führen: Bei Gefährdung des Kindeswohls, so steht es da, muss das Gericht eingreifen. Gemeint sind Vernachlässigung, Gesundheitsgefährdung, Verwahrlosung, seelische Grausamkeit, Anleitung zu Kriminalität. Wie ist es mit elterlichem Kontrollwahn? Dagegen hilft wohl kein Gesetz, jedenfalls nicht Paragraf 1666 BGB. Da helfen nur Vernunft und die Einsicht: Eltern sind Eltern, nicht Wärter.

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