Nazi-Raubkunst:Neues Gutachten zu Gurlitts Testierfähigkeit liegt vor

War Cornelius Gurlitt rechtlich in der Lage, ein Testament zu verfassen? Jetzt kursieren Aussagen aus einem neuen Gutachten.

Der Rechtsstreit um das Testament von Cornelius Gurlitt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ist einen Schritt weitergekommen. Beim OLG ist ein zweites Gutachten, das die Frage nach der Testierfähigkeit von Cornelius Gurlitt und damit die Gültigkeit seines Testaments klären soll, eingegangen. Zu dem Inhalt des Gutachtens wollte sich der Sprecher des Gerichts, Wilhelm Schneider, nicht äußern, bevor die Parteien es nicht einsehen konnten.

Er wies gegenüber der SZ darauf hin, dass der Befund des Gutachtens nicht mit der Entscheidung des Gerichts zu verwechseln sei. Diese wird erst für Februar erwartet, sofern nicht etwa weitere Gutachten angefordert werden.

Der Berliner Tagesspiegel hatte am gestrigen Donnerstag gemeldet, der Gutachter sehe keine Zweifel an Gurlitts Testierfähigkeit, das Testament sei "anerkannt". Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßte dies in einer Stellungnahme gegenüber der Zeitung.

In einer Pressemitteilung zeigten sich Gurlitts Cousine Uta Werner und ihre Anwälte erstaunt darüber, dass Grütters den Inhalt des Gutachtens offenbar bereits kenne und sich zu dem schwebenden Verfahren äußere. Ein von der Familie in Auftrag gegebenes Gutachten hatte Gurlitt die Testierfähigkeit abgesprochen.

© SZ vom 18.12.2015 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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