Wegeunfälle:Von wegen abgesichert

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Arbeitnehmer, die in der Mittagspause im Park entspannen, sind nicht in jedem Fall versichert. (Foto: imago)

Wer in der Mittagspause spazieren geht, sollte lieber einen Snack dabeihaben - sonst ist man nicht vom Arbeitgeber versichert. Und das ist nicht die einzige absurde Regel, auf die man als Beschäftigter achten muss.

Von Ina Reinsch

Wer sich morgens auf den Weg zur Arbeit macht, sollte nicht stolpern. Denn schon ein kleiner Fehltritt kann zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen. So geschehen im Falle eines Arbeitnehmers, der im Sommer 2008 beim Durchqueren seiner Haustür mit dem Fuß innen an der Türschwelle hängen blieb. Die schwere Automatiktür klemmte den Fuß ein, der Mann war wie festgeschraubt, stürzte nach außen und zog sich dort eine heftige Knieverletzung zu. Die für den Wegeunfall zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte jegliche Leistung. Sie war der Meinung, der Versicherungsschutz beginne erst vor der Haustür. Der Fuß sei aber innen und damit noch im häuslichen Bereich eingeklemmt gewesen.

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