Eine Altenpflegerin, die sechs Maultaschen am Arbeitsplatz gestohlen hatte, wurde fristlos entlassen. Zu Recht, wie jetzt ein Gericht entschied.
Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Die Klage ist nun abgewiesen worden, wie das Gericht mitteilte.
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Die Kündigung der Altenpflegerin, die vier Maultaschen vom Arbeitsplatz mit nach Hause genommen hatte, ist rechtmäßig. (© Foto: dpa)
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Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Ihrer Darstellung nach wären die Essensreste im Müll gelandet. Außerdem sei es gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren. Ihr Arbeitgeber, die städtische Spitalstiftung Konstanz, betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, eine Weiterbeschäftigung unmöglich, hatte der Anwalt der Stiftung betont.
Arbeitsrichterin Sabine Adam gab ihm Recht und widersprach im Urteil den Angaben der Klägerin. Diese habe die gefüllten Teigtaschen in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen. Die 58-Jährige hatte dagegen gesagt, sie habe sich die Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen.
Adam betonte, dass die Pflegerin damit gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers verstoßen habe. Es sei verboten gewesen, sich am Essen der Heimbewohner zu bedienen. Für das Personal werde täglich eine Extra-Verpflegung zum Preis von 3,35 Euro angeboten. "Der einzelne Arbeitnehmer kann nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen", hieß es im schriftlichen Urteil.
Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der langen Beschäftigung der 58-Jährigen wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen. Das Arbeitsgericht hatte zuvor zu vermitteln versucht. Die Pflegerin sollte eine Abfindung von 25.000 Euro bekommen, wenn sie die Kündigung annimmt. Das lehnte die Frau jedoch ab. Sie wollte ihren Teilzeitjob behalten.
Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Zuletzt machte der Fall einer 59-jährigen Sekretärin des Bauverbands Westfalen in Dortmund Schlagzeilen. Sie hatte eine für den Chef und seine Gäste bestimmte Frikadelle mit zwei Brötchenhälften gegessen und kämpft nun um ihren Job.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz/jk)
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Manager die solche Kündigungen aussprechen sollten mal bezüglich ihrer Reisekostenabrechnungen überprüft werden. Was dort in Führungsetagen abgezockt wird über eigentlich private Belege, von der Restaurantrechnung bis zum Betanken des Fahrzeugs der Frau, geht auf keine Kuhhaut.
Juristisch gesehen stellen natürlich auch das Aufladen eines Handys am Arbeitsplatz für 0.01 Cent oder die Mitnahme eines Abfallproduktes vom Arbeitsplatz einen Diebstahl dar.
Aber es ist doch ein Skandal, daß Prozesse um solche Werte geführt werden; der Steuerzahler letztlich zur Kasse gebeten wird, um Unternehmern zu helfen Mitarbeiter loszuwerden die gerade auf der Abschußliste stehen.
Eigentlich müßte den betroffenen Unternehmen eine solche Publicity ziemlich peinlich sein. Denn klar ist doch, daß sich die Presse zurecht mit Freude auf solche Fälle stürzt und sie in der Öffentlichkeit breittritt. Aber viele Manager sind entweder zu blöd das zu kapieren oder der Ruf ihres Unternehmens ist ihnen völlig egal.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert eine Art "Lapalien-Regelung" zu schaffen.
da haben - meistens die Damen - am Schluss den Blumenschmuck mitgehen lassen.
Damals nannte man das "mitgehen", heute "unverzeihlicher Diebstahl".
In 10m Jahren gibts zur fristlosen Kündigung noch eine Unterlassungsklage über 10.000 Euro vom Firmenanwalt.
"Kündigung wegen Mitnahme von Abfall rechtmäßig"
man denkt immer wieder man hätte schon alle asozialen Seiten dieses Landes kennengelernt aber es gibt immer Leute die da weitere unten drunter setzen.
Ich schäme mich so für dieses Land. Wo man dafür, dass man korrupt ist, ganze Konzerne herunterwirtschaftet und tausende Biographien unterbricht, aber sich dabei selbst bereichert und dann zusätzlich noch Millionenabfindungen für das Herbeiführen einer Insolvenz bekommt.
Und wo man für eine wichtige, seelisch und körperlich belastende Arbeit wenig verdient und dann wegen dieser übriggebliebenen Maultaschen noch wie ein Hund vor die Türe gejagt wird. Dass das Gericht die Kündigung bestätigt ist Zeichen dafür dass dieses System so gewollt ist. Unterdrückung und Erniedrigung (Maultaschen) auf der einen und Großbetrug an Volk und Arbeitnehmer auf der anderen Seite (Manager und Hochfinanz samt Politiker).
Bald kann man das alles wieder vergessen indem man sein Hirn mit der nächsten Staffel "Deutschland sucht den Superstar" verwässert.
Die wahren Stars dieses Landes sind aber nicht diese extrovertierten Schießbudenfiguren, sondern das Alten- und Krankenpflegepersonal.
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