Die übrigen Länder rücken vom Staatsexamen nicht ab, sind aber recht nonchalant. Was an den Lehrerseminaren gelehrt wird, will man nicht so genau wissen. In Bremen beschied man dem Autor, das "gute pädagogische Konzept" stehe nicht zur Debatte. In Nordrhein-Westfalen ist eine Evaluation der Schulen und der Seminare "nicht vorgesehen", in Rheinland-Pfalz hat man nichts dagegen, "dass Teile des Steinerschen Gedankenguts (wie Pflanzenkunde, Temperamentenlehre und Eurythmie) Grundlage der Waldorfschulen sind".

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Nach Josef Kraus, dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, wird hier das Grundgesetz verletzt. Das gesamte Schulwesen stehe laut Artikel 7 unter Aufsicht des Staates, wovon dieser bei den Waldorfschulen aber kaum Gebrauch mache. Mit "wissenschaftlicher Ausbildung, wie sie das Grundgesetz auch von Lehrern an freien Schulen verlangt", habe die anthroposophische Spekulation über Kosmos und Karma wenig zu tun.

Den Eltern ist überlassen, ob sie die Frühgeschichte der Menschheit mit der Sage von Atlantis erklärt wissen wollen, ob sie offen sind für Steiners "goetheanistische Naturwissenschaft", derzufolge der Mensch eine "umgekehrte Pflanze" sei. So hat es der Waldorflehrer gelernt.

Grandts Schwarzbuch stellt trotz unangenehm eitler Töne und miserabler Ausdrucksweise entscheidende Fragen: Wird der anthroposophische Hintergrund der Waldorfschulen hinreichend kommuniziert? Und darf der Staat in wohlwollender Neutralität verharren, wenn private Ersatzschulen einen erzieherischen Sonderweg wählen, der nach Methode und Gehalt weit entfernt ist vom Standard der ihrerseits bedrängten staatlichen Schulen? Vielleicht sollten sich die Waldorfschulen ebenso wie die Kultusministerien einen Rat zu Herzen nehmen: "Gib acht wie ein Wichtelmann", verkündete Steiner 1923 in einem Vortrag. "Der passt auf alles auf, weil er alles kennen muss, alles auffassen muss, um sein Leben zu retten. Er muss immer wachen. Wenn er schläfrig würde, wie die Menschen oftmals schläfrig sind, würde er sogleich an seiner Schläfrigkeit sterben." Evaluation tut not.

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(SZ vom 5.9.2008/bön)