Sachleistung statt Lohnerhöhung:Warum weniger Gehalt manchmal mehr Lohn ist

Jobticket, Kindergarten-Zuschuss oder die Nutzung von Bonusmeilen: Oft sind Sachleistungen sinnvoller als eine Gehaltserhöhung um wenige Prozent. Viele Angestellte handeln darum nicht mehr Geld aus, sondern mehr Leistungen. Die beliebtesten Alternativen zur klassischen Lohnerhöhung - ein Überblick.

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Studentinnen beim Hochschulsport, 2005

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Ob Steuern, Abgaben, Inflation oder kalte Progression - die Feinde der hart erkämpften Lohnerhöhung haben viele Namen. Von der herkömmlichen Gehaltserhöhung um ein paar hundert Euro bleibt für Millionen Arbeitnehmer unterm Strich nach allen Abzügen nur wenig übrig. Ansehnliche 300 Euro zusätzlich schrumpfen so in Windeseile auf nicht einmal die Hälfte. Deshalb handeln immer mehr Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfreie Extraleistungen aus. Auch die Arbeitgeber profitieren davon, weil sie weniger Lohnkosten zahlen müssen. Süddeutsche.de zeigt einige der beliebtesten Alternativen zur klassischen Lohnerhöhung - und was Sie mit Ihrem Chef aushandeln können..

Schwitzen auf Firmenkosten: Manches Unternehmen zahlt seinen Angestellten Kurse zur Verbesserung der Gesundheit. Jeder Mitarbeiter kann im Jahr mit abgabenfreien Angeboten im Wert von 500 Euro gefördert werden. Unter dieses Angebot fallen Wirbelsäulen-Gymnastik genauso wie Stressprävention oder Ernährungslehrgänge. Aber aufgepasst: Die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und das Fitnessstudio müssen Angestellte selbst übernehmen.

Arbeitszimmer

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Für die Arbeit im Homeoffice kann die Firma ihrem Mitarbeiter Hard- und Software zur Verfügung stellen - dann können Arbeitnehmer aushandeln, die Geräte auch privat nutzen zu dürfen.

Schafft sich ein Mitarbeiter für die Arbeit zu Hause neue Geräte an, darf das Unternehmen dafür einen Zuschuss in unbegrenzter Höhe gewähren. das gilt für Computer oder Laptops genauso wie für Telefon, Handy oder Faxgeräte.

Telefoniert der Arbeitnehmer von zu Hause aus beruflich mit dem eigenen Handy, kann der Arbeitgeber ihm 20 Prozent der Gebühren - höchstens aber 20 Euro pro Monat - steuerfrei erstatten.

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Die Kosten für Fort- und Weiterbildungen kann der Arbeitgeber in unbegrenzter Höhe steuerfrei übernehmen. Einzige Bedingung ist, dass die Kurse und Seminare etwas mit dem Job des Arbeitnehmers zu tun haben.

Beim Umzug muss die Wohnung oft noch renoviert werden

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Muss der Mitarbeiter berufsbedingt umziehen, kann der Arbeitgeber ihm finanziell unter die Arme greifen. Die steuerfreie Umzugskostenpauschale beträgt derzeit 641 Euro für Alleinstehende und 1283 Euro für Verheiratete. Als Bonus kann der Arbeitgeber die Kosten für Transport, doppelte Mieten drauflegen - ebenfalls steuerfrei. Auch wenn die Kinder wegen eines Schulwechsels Nachhilfestunden brauchen, kann das eine Beigabe des Chefs sein.

Norwegian bestellt Flugzeuge bei Boeing und Airbus

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Wer dienstliche Bonusmeilen erflogen hat, darf diese privat bis zu einem Gegenwert von 1080 Euro im Jahr steuerfrei nutzen. Allerdings nur nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber: Der kann darauf bestehen, dass beruflich erworbene Bonusmeilen nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.

Kinderkrippe

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Richtig viel Entlastung ist beim Thema Kinderbetreuung drin: Ist das Kind noch nicht schulpflichtig und wird außerhalb des Elternhauses betreut, kann der Arbeitgeber seinem Angestellten Zuschüsse für Kindergarten, Krippe oder die Tagesmutter in unbegrenzter Höhe zahlen. Verdienen allerdings beide Elternteile, erhält nur einer von beiden den Zuschuss.

Hamburger U-Bahn

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Fährt der Arbeitnehmer mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit, kann der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Das Jobticket darf aber nicht teurer sein als 44 Euro pro Monat - liegt der Betrag auch nur einen Cent darüber, muss die Firma den vollen Betrag versteuern.

Ölpreise setzen Rekordjagd fort

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Wer den Weg zum Job mit dem eigenen Auto zurücklegt, kann sich vom Arbeitgeber die Tankfüllung bezahlen lassen - allerdings auch nur bis 44 Euro. Übersteigt die Tankabrechnung diesen Betrag auch nur um einen Cent, besteuert das Finanzamt dem Arbeitgeber die gesamte Füllung. Und: Wurde bereits ein Jobticket ausgestellt, darf der Arbeitnehmer im selben Monat keine zweite Sachleistung erhalten.

Tankfüllung und Jobticket gehören zu den am meisten verhandelten Sachleistungen. 

© Süddeutsche.de mit Material von dapd/ueb/wolf/holz
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