McDonald's hat gegen einen Franchisenehmer geklagt, der einen Kontrolleur des Unternehmens mit der Kamera filmte. Jetzt kam es zu einer Einigung.
In dem Gerichtsstreit über Kontrollen in McDonald's-Filialen hat sich die Fastfood-Kette mit einem ihrer Franchisenehmer auf einen Vergleich geeinigt. Die Auseinandersetzung reicht zurück in den vergangenen Sommer: Damals griff einer der etwa 260 deutschen Franchisenehmer zur Videokamera, um zwei Kontrollen zu dokumentieren. Er habe, so führte er vor Gericht aus, keine andere Möglichkeit gesehen, um festzuhalten, dass bei den Kontrollen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei.
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McDonald's hat sich mit einem Franchisenehmer vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt. (© Foto: dpa)
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Verletzte Persönlichkeitsrechte
Ein schwerer Vorwurf, denn die vermeintlich falschen Prüfergebnisse führten dazu, dass McDonald's vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machte und der Subunternehmer nun vor dem finanziellen Ruin steht. Er hatte die beiden betroffenen Filialen in Franken etwa 30 Jahre lang geführt. Gegen den Einsatz der Videokamera hatte McDonald's geklagt, weil der Konzern die Persönlichkeitsrechte des Kontrolleurs und der Gäste verletzt sah.
Mit den unangekündigten Überprüfungen will McDonald's sicherstellen, dass etwa der Boden sauber gewischt ist und die Vorräte kühl genug lagern. Einige der Franchisenehmer glauben allerdings, dass sie der Konzern mit unfairen Methoden aus dem Geschäft drängen will. In dem Streit um die Videoaufnahmen aus den fränkischen Filialen bot McDonald's nun einen Kompromiss an: Zumindest Fotografien will der Konzern bei künftigen Kontrollen akzeptieren.
Video beim Notar
Der Subunternehmer hat zudem die Gelegenheit, seine Sicht, sofern sie von der Beobachtung des Kontrolleurs abweicht, auf einem Protokollbogen festzuhalten. Der Franchisenehmer konnte zudem durchsetzen, dass nicht zum selben Zeitpunkt Kontrollen in beiden Filialen stattfinden. Im Gegenzug willigte er ein, das Video bei einem Notar zu hinterlegen. Es darf dort nur von einem Zivilgericht eingesehen werden, das in einem gesonderten Verfahren über die Kündigung zu entscheiden hat.
Das Ende des Gerichtsstreits hat Folgen für die gesamte Branche: Viele Fastfood-Ketten betreiben ein Franchisesystem, das ohne Vertrauen zwischen den Konzernen und den Subunternehmern nicht funktioniert. Doch jede Seite will in dem Milliardengeschäft möglichst viel verdienen. Allein bei McDonald's steuern die Subunternehmer 80 Prozent zum gesamten Umsatz bei. Die Fastfood-Kette will in Deutschland weitere Filialen neben den 1300 bestehenden eröffnen, die Zahl ihrer Franchisenehmer aber nicht steigern.
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(SZ vom 02.03.2010/holz)
um z.B. 1 kg (!) Rindfleisch zu erzeugen. Ein Drittel der globalen Getreideernte wird an sogenannte Nutztiere verfüttert, während jeden Tag 40.000 Menschen an Hunger sterben!
Allein ein Drittel aller deutschen Rinder wird mit Futter versorgt, das aus Südamerika stammt. ,,Dort brennen die Regenwälder und Savannen, weil sie Sojafeldern weichen müssen, die Kraftfutter für deutsches Vieh liefern". (SPIEGEL 06/2001)
Heute bevölkern allein 1,3 Milliarden (!) Rinder die Erde. Ihr Lebendgewicht übertrifft das der gesamten Menschheit fast um das Dreifache! Ein einziges Mastrind verbraucht 600.000 Liter Wasser für den Anbau seines Futters. Und in einem Mastbetrieb mit 10.000 Tieren fallen an einem einzigen Tag 200.000 kg (!) Dung an, der die Böden verseucht!
und der Subunternehmer nun vor dem finanziellen Ruin steht. Er hatte die beiden betroffenen Filialen in Franken etwa 30 Jahre lang geführt.
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Wer es in 30 Jahren mit McD-Filialen nicht schafft finanziell "durch" zu sein, der hat etwas grundlegend falsch gemacht.
Ist es denn nun bei den Kontrollen mit rechten Dingen zugegangen oder nicht?