Diebstahl oder Petitesse? Das Arbeitsgericht in Radolfzell verhandelt über die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin: Sie soll ihren Job wegen ein paar Maultaschen verlieren.
Diebstahl oder übliche Praxis im Altenheim? Das Arbeitsgericht in Radolfzell am Bodensee verhandelte am Dienstag über die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Konstanz. Sie soll ihren Arbeitsplatz wegen ein paar Maultaschen verlieren, die sie eingesteckt hatte.
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Auseinandersetzung um ein paar Maultaschen: Eine Abfindung von 18.000 Euro lehnte die Altenpflegerin ab. (© Foto: dpa)
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Der Arbeitgeber, die Spitalstiftung Konstanz, sieht das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört und spricht von Diebstahl. Die 58 Jahre alte Frau, die gegen die Kündigung klagt, sagt, es sei gang und gäbe gewesen, sich bei der Verpflegung der Heimbewohner zu bedienen. Hektik und Hunger nach einem langen Arbeitstag gab sie als Grund an. Ein Urteil wurde bis zum frühen Abend noch nicht gefällt, das Gericht vernahm mehrere Zeugen.
Ein Einigung mit einer Abfindung, wie sie das Gericht vorschlug, gab es nicht. Die Pflegerin, die seit 17 Jahren bei der Spitalstiftung arbeitet, wollte mehr als die vom Arbeitgeber angebotenen rund 18.000 Euro.
Die Heimleiterin erklärte, die Pflegerin habe sehr nervös eine Schüssel mit sechs Maultaschen in einer Tasche versteckt. Die Klägerin sagte dagegen, sie habe drei oder vier Maultaschen genommen und wollte sie gleich essen, weil sie in Hektik war und noch zu einer Fortbildung musste.
Die Stiftung erklärte, es gebe eine ausdrückliche Anweisung, dass die eigenmächtige Wegnahme aus der Bewohnerverpflegung nicht gestattet sei. Diese Anweisung habe jeder Beschäftigte gekannt.
Die Richterin Sabine Adam sagte in der Verhandlung, es gehe hier nicht um den materiellen Wert der drei, vier oder sechs Teigtaschen. Grundsätzlich rechtfertige so eine Handlung laut Bundesarbeitsgericht auch eine fristlose Kündigung, allerdings müssten die näheren Umstände geprüft werden.
Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall der Berliner Kassiererin, der wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden.
In Friedrichshafen am Bodensee wurde am Jahresanfang einer Bäckerei- Verkäuferin gekündigt, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten. In diesem Fall wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt.
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(dpa/bön)