Gerichtsurteil in Lübeck:Tortendesign ist Kunst

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Die Tortendesignerin Sylvia Zenz ist erleichtert. (Foto: Markus Scholz/dpa)
  • Eine Lübecker Tortendesignerin stritt mit der hiesigen Handwerkskammer vor Gericht darum, ob ihr Beruf als Handwerk zu behandeln ist.
  • Das Amtsgericht urteilt nun: Womit die Frau Geld verdient, ist mehr Kunst als Handwerk und unterliegt damit nicht den strengen deutschen Regularien.
  • Der Berufsverband unabhängiger Handwerker erhofft sich von dem Urteil eine Signalwirkung.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Sylvia Zenz hat sich in den vergangenen Monaten "wie ein Verbrecher verfolgt gefühlt. Ich zahle Steuern, Versicherungen, erfülle alle Auflagen und werde trotzdem vor den Kadi gezerrt", sagt die Geschäftsfrau. Und das alles nur, weil sie ein Kunstwerk besonders gut beherrscht: Die 47-Jährige ist Tortendesignerin. Sie formt aus knetbarer Zuckermasse beziehungsweise Fondant Motivtorten. Die Handwerkskammer Lübeck fand das allerdings gar nicht so süß. Sie warf Zenz vor, Schwarzarbeit zu betreiben und wollte ihr "das Handwerk legen". Was aber kein Handwerk ist, lässt sich auch nicht legen, entschied nun das Amtsgericht Lübeck.

Um den Fall zu verstehen, muss man ein bisschen eintauchen in spezifisch deutsche Feinheiten des Handwerks: Hierzulande gibt es noch für 41 Handwerke Meisterpflicht, auch für Bäcker und Konditoren. Wer sich in solch einem Metier selbständig machen will, braucht einen Meisterbrief. Wird ein solches Handwerk unerlaubt ausgeübt, gilt dies als Schwarzarbeit.

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Sylvia Zenz hat sich jedoch nie als Konditorin, sondern als Künstlerin gesehen. Sie hat in Lübeck einen Laden, den sie und ihre Geschäftspartnerin "Stätte des süßen Wahnsinns" nennt. Dort verkauft sie unter anderem Zubehör für Motivtorten, bestimmte Werkzeuge oder Lebensmittelfarben, um solche Kunstwerke herstellen zu können. Konditormeister aus Deutschland, Österreich, Luxemburg und Dänemark lernen bei ihr in Kursen Tortendesign. Und schließlich kreiert sie selbst durchschnittlich zwei Torten im Monat, Einzelstücke, an denen sie oft tagelang arbeitet und die mehrere Tausend Euro kosten können. Das Grundmaterial, Buttercremetorten, lässt sie sich von örtlichen Konditoren liefern.

Mit ihren Designertorten selbst macht Zenz weniger als zehn Prozent ihres Umsatzes. Sie zeigte einem Vertreter der Handwerkskammer ihre Geschäftsbücher. Aber selbst das nützte nichts: Erst warf ihr die Kreishandwerkschaft unlauteren Wettbewerb vor. Sie sollte 4000 Euro zahlen und keine ihrer Torten mehr fertigen. Später verlangte die Kammer von ihr, sich für einen Teilbereich des Konditorhandwerks in die Handwerksrolle eintragen zu lassen - per Sondergenehmigung, da sie ja keine Meisterin ist. Als sie sich weigerte, verhängte das Lübecker Ordnungsamt ein Bußgeld von knapp 700 Euro. Zenz gab nicht nach. "Dann hätte ich eine Prüfung ablegen müssen und dafür Geld zahlen müssen. Das ist doch albern. Wie sollen die mich denn prüfen? Die haben doch keine Ahnung von Tortendesign", sagt sie.

"Eigenständige kreative Leistung"

So landete der Fall vor dem Lübecker Amtsgericht. Dort machte der Richter kurzen Prozess und entschied: "Der Gestaltung individueller Motivtorten liegt eine eigenständige kreative Leistung zugrunde, die über das im Konditorhandwerk übliche Maß hinausgeht." Womit Zenz unter anderem Geld verdient, ist also mehr Kunst als Handwerk und unterliegt damit nicht den strengen deutschen Regularien.

Jonas Kuckuk, Vorstand des Berufsverbands unabhängiger Handwerker, hofft nun, dass dieses Urteil Schule macht: "Bundesweit wehren sich freie Handwerker gegen die allgegenwärtigen Einschränkungen der Berufsfreiheit im Handwerk", sagt er. Für Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Grünen, zeigt der Fall, dass "die Handwerksordnung von manchen Handwerkskammern missbraucht wird, um unliebsame Wettbewerber zu schikanieren". Dabei blieben "innovative Unternehmen und Menschen, die gute Ideen selbständig umsetzen wollen, auf der Strecke". Zenz selbst ist sehr erleichtert: "Endlich habe ich nicht mehr das Gefühl, etwas Verbotenes zu tun."

© SZ vom 18.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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