Ein Gastbeitrag von Ulrich Fischer

Arbeitnehmer dürfen nicht klauen - und Arbeitgeber endlich nicht mehr maßlos strafen. Eine lange Betriebszugehörigkeit darf trotzdem kein Freibrief sein.

Selten hat ein Gericht so vielen Menschen aus der Seele gesprochen wie das Bundesarbeitsgericht Mitte Juni: Es erklärte die Kündigung der Kassiererin "Emmely" für unwirksam, die Pfandbons über 1,30 Euro eingelöst hatte, die ein Kunde liegen ließ. Früher entschied das Gericht in solchen Fällen gegen die Arbeitnehmer - dieses Urteil wird die Rechtsprechung verändern. Zwei prominente Rechtsanwälte diskutieren die Folgen. Ulrich Fischer vertritt Arbeitnehmer vor Gericht. Ihm folgt der Arbeitgeber-Anwalt Jobst-Hubertus Bauer.SZ

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Dürfen Arbeitnehmer ihre Kollegen, ihren Arbeitgeber oder dessen Kunden bestehlen, betrügen oder dürfen sie unterschlagen? Nein! Darf der Arbeitgeber wegen einer solchen Tat sofort zur Höchststrafe, der fristlosen Kündigung, greifen? Nein! Mit diesem prägnanten doppelten Nein lässt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall Emmely zusammenfassen. Und deshalb ist die Hoffnung nicht unbegründet, dass es die nötige Sachlichkeit in die Debatte um so genannte Bagatellkündigungen bringt.

Denn die ist schon deshalb geboten, weil es in den Betrieben darum geht, den jeweiligen Vertrauensvorschuss angemessen zu behandeln, den sich beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben. Der Arbeitnehmer vertraut bei Eintritt in ein Arbeitsverhältnis darauf, dass der Arbeitgeber seine persönlichen Daten schützt, Gesundheitsgefahren von ihm abwendet und ihn anständig behandelt.

Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Zugriff, den er dem Mitarbeiter auf das Eigentum des Unternehmens gewährt, so ausgeübt wird, wie das jede Rechtsordnung erwartet, unter absoluter Beachtung des fünften Gebots. Das ist nicht nur eine Frage des Anstandes, wie die Präsidentin des BAG vor einigen Monaten in einem SZ-Interview betonte, sondern eine nicht verhandelbare Forderung der Rechtsordnung insgesamt, nicht nur des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht hat die Besonderheit, dass es Menschen über einen langen Zeitraum, mit erheblicher Auswirkung auf ihre Lebensführung, zusammenbringt und deshalb auch alle Risiken einer solchen Lebens-Gemeinschaft aufweist. Ein solches Risiko kommt in dem Sprichwort "Gelegenheit macht Diebe" zum Ausdruck. Arbeitgeber verzichten aus Kostengründen gern auf die althergebrachte Art, ihr Eigentum zu schützen, sie überlassen es dem Mitarbeiter ohne Aufsicht durch Vorgesetzte oder andere Dritte. Videoaufzeichnungen und ähnliche Techniken sollen es dann richten.

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  1. Sie lesen jetzt Die ewige Vertrauensfrage
  2. Wird der Anstand des Menschen überfordert?
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