Neue Datenschutzpanne bei der Agentur für Arbeit. Über ein neues Computersystem sind die Daten von Hartz-IV-Empfängern für Tausende BA-Mitarbeiter einsehbar.
Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es Berichten zufolge nicht nur bei der Internet-Jobbörse Probleme mit dem Datenschutz. Die Agentur hat wohl zusätzlich massive Datenschutzprobleme bei einem gerade bundesweit eingeführten Computersystem zur Betreuung von Arbeitslosen, wie Frankfurter Rundschau und die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreiben. Demnach bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass die Daten von Hartz-IV-Empfängern bundesweit für Tausende Mitarbeiter der BA einsehbar waren .
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Nicht nur die Online-Jobbörse der Agentur für Arbeit ist datenschutzrechtlich bedenklich. Auch ein neues Computersystem weist Sicherheitslücken auf. (© Foto: AP)
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Dabei soll es sich teils um sensible Angaben über Suchterkrankungen, Schulden, Wohnungsproblematik bis hin zu schwierigen familiären Verhältnissen handeln.
Der Frankfurter Rundschau liegen nach eigenen Angaben zahlreiche Schreiben von Personalräten aus dem ganzen Bundesgebiet vor, die das System datenschutzrechtlich für hoch gefährlich halten. Es bestünden "erhebliche Bedenken zum Sozialdatenschutz", zitiert die Zeitung aus einem Schreiben aus Hamburg. Der Berliner Hauptpersonalrat sieht demnach "das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt" und warnt seine Beschäftigten, sich nicht "einer Verletzung des Sozialgeheimnisses schuldig zu machen".
"Man hat uns erst informiert, als das System freigeschaltet werden sollte", sagte Schaar. Die späte Information sei nicht akzeptabel. "Ich habe gedrängt, das System wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betrieb zu nehmen", sagte Schaar. Doch die Arbeitsagentur habe das bundesweite Programm gegen das Drängen der Datenschützer mit einigen Einschränkungen gestartet. Dass beim Thema Daten "höchste Sensibilität angebracht" sei, "das haben einige Verantwortliche bei der Bundesagentur offensichtlich noch nicht begriffen", sagte Schaar.
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(sueddeutsche.de/AP/holz/joku)
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LOL - sobald man Kontakt zu irgendeiner Behörde hat, ist dieses Recht erloschen!
Meine Erfahrung ist, dass der Datenschutz gerne als Ausrede gebraucht wird um eine Auskunft zu verweigern. Kürzlich konnte mir eine Angestellte der Stadtbücherei "aus Datenschutzgründen" nicht mitteilen, welches Buch - dessen Name mir entfallen war, das ist gut fand und nun verschenken wollte - ich vor ca. 6 Monaten gelesen habe. Ich werde also aus Datenschutzgründen vor meinen eigenen Daten geschützt. Andererseits wird behördlicherseits auf den Datenschutz gesch.....
Hartz-IV-Empfänger sind doch sowieso Freiwild (siehe Sanktionen im SGB). Also was soll die künstliche Aufregung. Das ist doch politisch gar nicht anders gewollt und dank nichtwählender Hartz-IV-Empfänger auch noch am 27. September 2009 vom Wähler abgesegnet worden.
Nürnberg
Dann geht es weiter unten weiter. Ich entschuldige mich für die Kürzung meines Kommentars ohne Vorwarnung durch die Forensoftware.
Das hat mit den vielbeschworenen Netzwerken zu tun. Jeder wird sagen, ich habs doch nur meinem besten Freund/meiner besten Freundin erzählt...
machen doch alle...
und darum wissen auch immer alle Bescheid :-)
Nürnberg
Und schon kann man praktisch in Echtzeit der Behörde bei der Massen-Erfassung der Quelle-Opfer zusehen, um festzustellen, dass sich die Einrichtung des Sonderarbeitsamtes vor Ort ja wohl so richtig gelohnt hat.
Wenn man sich dann einzelne Kandidaten anschaut, so kann man sich schon fragen, welcher Arbeitgeber diese Art von Datenaufbereitung wirklich braucht. Oder soll das nur ein Dokument des fachlichen [Un-] Vemögens des eingebenden Vermittlers darstellen, um evtl. Arbeitgeber abzuschrecken? Wissen die Betroffenen wirklich, was da alles über sie verbreitet wird?
Auch wer als Nicht-Arbeitsloser ein Stellengesuch einstellt, landet mit allen privaten Daten auf den Computer jedes Arbeitsagenturmitarbeiters sowie auf den Rechnern der Arbeitsgemeinschaften mit den kommunalen Sozialämtern. Auch Firmen, die mit der Vermittlung von Arbeitslosen betraut sind, können sich u.U. an den Sozialdaten bedienen.
Übrigens ist es schon für einen potentiellen Arbeitgeber schwierig, sich zu den Arbeitgeberseiten durchzuklicken. Das wird dann wohl die konzeptionelle Datenschutzhürde sein. Wieso verhängt der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht auch ein Millionen- Bußgeld, wie es Länderdatenschutzbeauftragte z.B. bei der Bahn schon erfolgreich durchexerziert haben? Weshalb fordert er nicht tiefgreifende personelle Konsequenzen?
Könnte es daran liegen, dass im Gegensatz zu seinen Länderkollegen der Bundesdatenschützer zum Jagen getragen werden will?
Paging