Das Bundesarbeitsgericht rollt den Fall Emmely neu auf. Wenn es sich nicht lächerlich machen will, muss es die Rechtsprechung ändern.
Die Regeln des Alten Testaments waren streng, manchmal grausam. Aber das deutsche Arbeitsrecht ist, in diesem einen Punkt jedenfalls, sehr viel strenger. Im Alten Testament steht ein Satz über den früher so genannten Mundraub: "Wenn du in deines Nachbarn Weinberg gehest, so magst du Trauben essen bis du satt bist, aber du sollst nichts in dein Gefäß tun." Von dieser alten Weisheit, von dieser kleinen Großzügigkeit ist im Arbeitsrecht nichts mehr übrig geblieben: Die Gerichte strafen die Arbeitnehmer für kleinste Vermögensdelikte mit der außerordentlichen Kündigung; das bedeutet meist: mit Existenzvernichtung. Im Wochenrhythmus waren im vergangenen Jahr solche Fälle bekannt geworden: Es wurde und wird gekündigt, wenn eine den Bienenstich vom Vortag oder die beim Geschäftsführer-Essen übrig gebliebene Frikadelle gegessen hat.
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Über die Kündigung der "Emmely" genannten Supermarktkassiererin Barbara E. entscheidet diese Woche das Bundesarbeitsgericht. Sie hatte Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen. (© dpa)
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Dieser rigoros-unverhältnismäßige Automatismus wird in dieser Woche - hoffentlich - vom Bundesarbeitsgericht korrigiert. In dem Fall, der zu entscheiden ist, geht es nicht um Frikadellen, sondern um andere Bagatellen: um Pfandbons im Wert von 1,30 Euro, welche die altgediente Emmely, Kassiererin in Kaiser's Supermarkt, unterschlagen haben soll. Ihr wurde fristlos gekündigt, Arbeits- und Landesarbeitsgericht haben die Kündigung bestätigt. Sie orientierten sich am Bundesarbeitsgericht, das die Hürden für die fristlose Kündigung immer weiter gesenkt hat: Selbst die Mitnahme unverkäuflicher, für den Arbeitgeber wertloser Gegenstände soll die Kündigung rechtfertigen - weil, so die Begründung, das Vertrauensverhältnis zerstört sei.
Es wird auch dann gekündigt, wenn das Zeug ohnehin weggeworfen worden wäre - denn, so sagen es die Arbeitsgerichte: die Lebensmittel stehen noch im Eigentum des Arbeitgebers, jedenfalls so lange, bis sie entsorgt sind. Der Arbeitnehmer darf also die Lebensmittel aus der Mülltonne holen; verzehrt er sie aber eine juristische Sekunde zu früh, droht ihm fristlose Kündigung. Das Dutzend solcher Fälle, das im vergangenen Jahr bekannt wurde, wies verblüffende Parallelen auf: Die gekündigten Arbeitnehmer waren 50 Jahre und älter. Der Vertrauensverlust wurde floskelhaft angenommen, für Interessenabwägung im Einzelfall blieb kein Raum. Dieser Furor stößt zu Recht auch innerhalb der Justiz auf massive Kritik.
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"Bewährung gibts im Strafrecht auch"
Das können Sie aber nicht vergleichen! Im Strafrecht führt ein zweiter Verstoß zur Aufhebung der Bewährung und folglich zur Realisierung von Strafe 1 + zusätzlich der Strafe für das zweite Vergehen. Ausserdem ist mit Bewährungsstrafen immer noch eine Strafzahlung verbunden! In diesem Fall wäre es die gleiche Strafe, die momentan nach dem ersten Diebstahl gilt.
Noch eine andere Frage: Wenn Sie einen Laden hätten und erwischen einen Ihrer Verkäufer, wie er 20€ aus der Kasse nimmt. Würden Sie den nochmal an der Kasse arbeiten lassen? Sie geben Ihm eine Abmahnung! Zwei Tage später fehlen abends bei der Abrechnung wieder 15€, weil vielleicht ein anderer Mitarbeiter nur falsch herausgegeben hat. Sie werden aber unweigerlich diesen einen Mitarbeiter verdächtigen und noch schärfer beobachten. Ist das dann ein brauchbares Arbeitsklima? Ich denke nicht!
Ob guter oder schlechter Staat, woran bereichern sie sich? Kreative Buchführung?
Und Sie posten aus polmischen Gründen. Sie sind nichts weiter, als ein arbeitgebervertretender Demagoge. Also quasi nichts weiter, als ein Vertreter. Solchen werfen wir in der Regel die Türe vor der Nase zu. Und ja, nenne Sie mich gerne "Forentroll". Bei Menschen wie Ihnen werde ich auf jeden Fall zu einem. Man lese nur, was Sie posten, um zu vertsehen, weshalb.
Bewährung gibts im Strafrecht auch, ohne das dies zu Wildwest führt.
Nicht relevant? Ich sehe da einen Interessenskonflikt, der die blinde Justiza auf einem Auge nicht ganz so blind erscheinen lässt.
Paging