Bagatelldelikte am Arbeitsplatz:SPD plant Kündigungsverbot

Gestohlene Maultaschen und Pfandbons sollen künftig kein Grund mehr für eine Entlassung sein. Die SPD will Kündigungen wegen Bagatelldelikten verbieten. Schon jetzt stoßen die Pläne auf Widerstand.

Nach mehreren Fällen von Kündigungen Beschäftigter wegen Bagatell-Diebstählen will die SPD Konsequenzen ziehen und solche Entlassungen per Gesetz verbieten. Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kündigte dazu in der Neuen Osnabrücker Zeitung für Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf an.

Bagatellen wie der Klau von vier Maultaschen am Arbeitsplatz sollen künftig als Kündigungsgrund nicht mehr gelten. Das fordert die SPD. (Foto: Foto: dpa)

"Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen", sagte die SPD-Politikerin. "Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen." Auch der frühere Arbeitsminister und heutige stellvertretende Parteichef Olaf Scholz bezeichnete die derzeitige Rechtslage als nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Bagatellkündigungen müsse verbessert werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt dem Bericht zufolge die SPD-Pläne ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Auch in Zukunft müsse ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe.

© sueddeutsche.de/dpa/holz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: