Ausbeutung von Hausangestellter:Sklavenarbeit beim Diplomaten

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Sie schuftete 18 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, wurde misshandelt und gedemütigt. Der Fall einer bei einem saudischen Attaché angestellten Indonesierin beschäftigt derzeit ein Gericht in Berlin. Bei dem Verfahren geht es um Lohn und Schmerzensgeld, aber auch um die Frage, was schwerer wiegt: diplomatische Immunität oder Menschenrechte?

Ihr Martyrium dauerte mehr als eineinhalb Jahre: Von April 2009 bis Oktober 2010 arbeitete, ja schuftete eine indonesische Hausangestellte im Privathaushalt eines saudischen Diplomaten in Berlin.

Ein saudischer Diplomat (hier die Flagge des Landes) soll eine Hausangestellte nicht bezahlt und zudem massiv ausgebeutet, misshandelt und gedemütigt haben. Doch darf man darüber überhaupt verhandeln - oder steht dem die diplomatische Immunität entgegen? (Foto: REUTERS)

Ihrer eigenen, vom Deutschen Institut für Menschenrechte veröffentlichten Darstellung zufolge war Dewi Ratnasari, so ihr Pseudonym, in dieser Zeit sieben Tage die Woche für die Versorgung des Sieben-Personen-Haushalts zuständig, von morgens sechs Uhr bis oft nach Mitternacht. Sie wurde misshandelt und gedemütigt. Zudem wurde ihr der Pass abgenommen. Nur durch Flucht entkam sie diesen unmenschlichen Lebensumständen.

Dewi Ratnasari ist inzwischen wieder in Indonesien. Doch in ihrem Namen läuft derzeit eine Klage gegen den saudischen Diplomaten. Er soll etwa 70.000 Euro an ausstehendem Lohn und Schmerzensgeld zahlen. An diesem Mittwoch hat sich nun das Landesarbeitsgericht in Berlin mit der Zulässigkeit der Klage beschäftigt. Denn Diplomaten genießen Immunität. In dem Land, in dem sie eingesetzt werden, dürfen sie nicht vor Gericht gestellt werden.

"Alle hier im Raum sind sicherlich der Meinung, dass ausbeuterische Beschäftigung nicht zu tolerieren ist", sagte Richter Martin Dreßler. Die Frage sei aber, ob die diplomatische Immunität Einschränkungen unterliegen könne. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1997, demzufolge die Immunität auch bei schweren Rechtsverletzungen nicht anzutasten sei. Vor einem Arbeitsgericht war die Klage der Hausangestellten im Juni diesen Jahres bereits abgewiesen worden.

Die Anwälte der Klägerin, Klaus Bertelsmann und Jürgen Kühling, argumentierten, das Eigentum der Klägerin sei verletzt worden, unter anderem, weil der Arbeitgeber den Lohn nicht gezahlt habe. Wenn der Beschuldigte dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfe, müsse im Zweifel der Staat einspringen. Eine Klage im Heimatland des Beschuldigten, Saudi-Arabien, - was nach geltendem Recht der einzige gangbare Weg für die Hausangestellte wäre - sei sinnlos."Wir gehen davon aus, dass der Anspruch praktisch uneintreibbar ist", sagte Kühling.

Der Verteidiger des saudischen Diplomaten, Philipp von Berg, widersprach der Darstellung. Die Frau könne jederzeit ein Visum in Saudi-Arabien erhalten. Das Rechtssystem funktioniere. Er beantragte, die Klage zurückzuweisen, da sein Mandant diplomatische Immunität genieße. Der Diplomat hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Problematische Situation von Hausangestellten bei Diplomaten

Die Unterstützer der Klägerin, die Beratungsstelle Ban Ying und das Deutsche Institut für Menschenrechte, wollen im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Wie kann der Frau ein Weg zum Gericht geöffnet werden?", benannte Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte die Fragestellung.

Doch in Musterverfahren geht es nicht allein um die Frage der Lohn- und Schmerzensgeldzahlung an die Geschädigte. Die Klage-Unterstützer hoffen vielmehr darauf, mittels des Verfahrens grundsätzlich die Frage zu klären, ob die diplomatische Immunität in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen aufgehoben werden kann. Dazu müsste das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht überwiesen werden.

Denn Dewi Ratnasari ist kein Einzelfall. Aufgrund der besonderen rechtlichen Situation der Hausangestellten von Diplomaten kommt es in diesem Umfeld Immer wieder zur Ausbeutung von Angestellten - auch wenn nicht alle Fälle so gravierend sein mögen wie der jetzt verhandelte. So ist zum Beispiel der Aufenthaltsstatus der Hausbediensteten direkt an ihr Arbeitsverhältnis geknüpft.

Wie es nun im Fall der indonesischen Hausangestellten weitergeht, wird man am 9. November sehen. Dann will das Gericht seine Entscheidung verkünden.

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