Im Arbeitszeugnis kommt es nicht nur darauf an, welche Noten ein Arbeitgeber verteilt. Genauso wichtig ist, was er verschweigt - denn das spricht Bände.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Änderung ihres Arbeitszeugnisses, wenn branchenübliche Leistungen darin nicht genannt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 632/07), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hinweist.
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Unterdurchschnittliche Leistungen
Demnach sei das Weglassen üblicher Leistungen und Eigenschaften ein Hinweis darauf, dass Arbeitnehmer nur unterdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Ein solches "beredtes Schweigen" sei daher unzulässig.
In dem Fall hatte ein Redakteur einer Tageszeitung geklagt, weil sein Arbeitszeugnis keine Angaben zu seiner Belastbarkeit in Stresssituationen enthielt. Er verlangte, dass dieser Punkt ergänzt werde, da es für Journalisten entscheidend sei, belastbar zu sein. Eine Einschätzung hierzu sei daher im Arbeitszeugnis besonders wichtig.
Auslassungen unzulässig
Die Richter sahen das ebenso und gaben dem Mann recht. Ein Arbeitszeugnis dürfe keine geheimen Merkmale oder missverständliche Formulierungen enthalten. Ebenfalls seien Auslassungen unzulässig, wenn an der Stelle eine positive Hervorhebung zu erwarten sei.
Ist das ausdrückliche Nennen von beruflichen Eigenschaften wie Belastbarkeit in einer Branche üblich, könne das Weglassen für Arbeitnehmer berufliche Nachteile bedeuten. In solchen Fällen hätten sie daher einen Anspruch darauf, dass ihnen derartige Eigenschaften auch bescheinigt werden.
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(dpa/bön)
Ich plädiere für die Abschaffung von Arbeitszeugnissen, denn ihre Inhalte sind im Detail nicht definitiv kontrollierbare. Somit stellen sie für denjenigen, der sie vorlegen muss, eine Demütigung und unter Umständen eine große Ungerechtigkeit dar. Das wiederum ist überhaupt nicht zeitgemäß. Vielmehr Sinn macht da die Probezeit, in der jeder Einzelne sein Können unter Beweis stellen kann. Definitiv. Was die vorherige Arbeitsstelle betrifft, so sollte es reichen, Zeitraum und Art der Beschäftigung bestätigt zu bekommen.
Nett gemeinter Vorschlag, aber folgende Daten sind schon wieder sehr kritisch:
Bezeichnung der Stelle mit ggf. Dienstgrad bzw. Position in der Hierarchie
Verantwortung (Stellen, Etat)
Aufgabenbeschreibung mit Kennzeichnung nach:
eigenverantwortlich / im Team / als
Kurzbeschreibung des Betriebs:
Branche
Anzahl Mitarbeiter
Umsatzklasse
Wenn dies die Regel werden würde.. Wieviel schwarze Personalerschafe würden es dann ausnutzen anhand schwarz auf weiß belegter Werte Fakten über z.B. potentielle Konkurrenten zu sammeln? Mit diesen Daten kann ich wunderbar die Organisation und Eckdaten der Branchenkollegen erfassen..
Ich bin dafür, das Arbeitszeugnis in der jetzigen Form abzuschaffen. Es sollte ersetzt werden durch eher formale Angaben, die auch jetzt schon im Wesentlichen Bestandteil eines Zeugnisses sind.
Eintrittsdatum
Anstellungsende
Bezeichnung der Stelle mit ggf. Dienstgrad bzw. Position in der Hierarchie
Verantwortung (Stellen, Etat)
Aufgabenbeschreibung mit Kennzeichnung nach:
eigenverantwortlich / im Team / als Teamleiter / als Projektleiter
Das ggf. im zeitlichen Ablauf.
Kurzbeschreibung des Betriebs:
Branche
Anzahl Mitarbeiter
Umsatzklasse
Grund der Beendigung:
auf Wunsch des Mitarbeiters
Kündigung durch Unternehmen
oder Aufhebungsvertrag
Alles, was darüber hinaus geht, ist zu subjektiv. Jeder Mitarbeiter sollte während einer Tätigkeit in einem Unternehmen, die Punkte aus seinem Aufgabenbereich sich notieren, die ihm in einem solchen "Zeugnis" später wichtig erscheinen. Er sollte ein Anrecht darauf haben, dass diese Punkte eingetragen werden, sofern nicht Betriebsgeheimnisse verletzt werden oder die Angaben objektiv falsch sind.
Ich glaube mit so einer Art "Zeugnis" kann man auch als Personalverantwortlicher mehr anfangen, als mit dem Unsinn, der jetzt in den Zeugnissen steht.
Wie schon von andereren Kommentatoren geschrieben gibt es keinen objektiven Kriterien und ich habe von manchen Arzthelferinnen schlechte Zeugnisse vorgelegt bekommen deren Verfasser ich kannte. Wenn ich mich nun über den Verfasser äussern würde wäre mein Beitrag zensiert. Auf alle Fälle, ich war oft sehr zufrieden mit den Helferinnen und konnte das vorhergehende Zeugnis objektiv nicht nachvollziehen.
In Schweden ist es nicht besser. Da kann man Referenzen angeben. Allerings endet es auch oft in einer Hinterhältigkeit, da man hinter dem Rücken einen Arbeitnehmer gerne schlechtredet um ihn zu behalten. Also: Auch nicht besser.
Das Beste sind doch Probezeiten oder einen gelockerten Küindigungsschutz. Einen guten Mitarbeiter verliert keine Unternehmen gerne.
von Arbeitszeugnissen. Warum?
1. Es läßt sich für aussenstehende nicht nachvollziehen ob es wirklich den Gegebenheiten entsprechend ausgestellt wurde.
2. Jeder Arbeitnehmer kann vor dem Arbeitsgericht die Ausstellung eines besseren Zeugnisses verlangen (wenn das ausgestellte ihm die Chance auf einen neuen Job entscheidend verschlechtere)
3. Es gibt einfach keinerlei sachliche Bewertungskriterien (nur subjektive)
Sinn hätte soetwas nur wenn es möglich wäre jeden Arbeitnehmer anhand von sachlichen Fakten meßbar zu beurteilen. Dies ist jedoch so gut wie niemals der Fall. Also bitte abschaffen.
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