Arbeitsagentur:Finanzspritze

Manchmal übernimmt auch die Agentur für Arbeit die Kosten. Voraussetzung ist, dass der Bewerber arbeitslos ist oder zu werden droht und die Ausgaben für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Aber doppelt abrechnen geht nicht.

Von Ina Reinsch

Manchmal übernimmt auch die Arbeitsagentur die Kosten einer Bewerbung. Voraussetzung ist, dass der Bewerber arbeitslos ist oder zu werden droht und die Kosten für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Auch Ausbildungsuchende, Hochschulabsolventen und Selbständige können von Arbeitslosigkeit bedroht sein und gefördert werden. "Wer in einem ungekündigten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht und aus persönlichen Gründen einen neuen Arbeitsplatz sucht, ist dagegen nicht von Arbeitslosigkeit bedroht und gehört nicht zum förderfähigen Personenkreis", erklärt Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit. Wer also die Kollegen nicht mehr erträgt oder einfach mehr Geld verdienen will, muss das selbst finanzieren. Allerdings handelt es sich bei der Übernahme der Bewerbungskosten um eine Kann-Leistung. Auch doppelt abrechnen geht nicht. Die Arbeitsagentur zahlt nur, soweit die Kosten nicht vom potenziellen neuen Arbeitgeber übernommen werden.

© SZ vom 14.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: