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Versteckter Alkohol – Das Restrisiko
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APFELSAFT: 0,05 VOL. %
Fruchtsäfte können Alkohol enthalten, wenn das verwendete Obst angefault ist. Daher ist ein niedriger Alkoholgehalt in Fruchtsäften ein Qualitätskriterium und wird durch Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs geregelt. Bis zu drei Gramm Alkohol pro Liter (0,38 Vol. %) dürfen in handelsüblichen Säften vorkommen. Lässt man Saft länger offen stehen, kann ihn Hefe aus der Luft vergären.
Foto: dpa
23. Oktober 2008, 12:21 2008-10-23 12:21:00 © SZ-Wissen
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