Palliativmedizin:Was das neue Hospizgesetz bewirkt

Christophorus Hospiz in München, 2013

Stationäre Hospize wie das Christophorus-Hospiz in München bieten geschützte Räume für das Abschiednehmen.

(Foto: Catherina Hess)

Jeder Zweite stirbt in einem Krankenhaus, obwohl das die wenigsten möchten. Das Hospizgesetz, das der Bundestag nun beschlossen hat, soll das ändern. Die wichtigsten Neuerungen.

Von Berit Uhlmann

Die Versorgung Todkranker wird in Deutschland verbessert. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit großer Mehrheit das Hospiz- und Palliativgesetz. Durch die neuen Regelungen sollen mehr Menschen Zugang zu einer professionellen Sterbebegleitung bekommen - und zwar unabhängig davon, wo sie ihr Leben beenden. Im Einzelnen bedeutet das:

Mehr Geld für stationäre Hospize

Derzeit gibt es etwa 230 Hospize, die sich um die Versorgung von Schwerkranken am Lebensende kümmern. Die Mitarbeiter lindern Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Angst, sie bieten den Sterbenden und ihren Familien einen geschützten Raum und psychologische sowie seelsorgerische Begleitung. Künftig sollen die Hospize pro Tag und Patient 255 Euro bekommen - 57 Euro mehr als jetzt. Auch bei Verwaltungs- und Betriebskosten sollen die Kassen künftig einen höheren Anteil übernehmen.

Mehr Kooperation zwischen Pflegeheimen und Medizinern

Etwa 340 000 Menschen sterben jährlich in einem Pflegeheim. Damit auch sie Zugang zu Symptomlinderung am Lebensende haben, werden die Heime nun verpflichtet, in Zukunft mit spezialisierten Ärzten und Apothekern zusammenzuarbeiten. Ärzte erhalten mehr Geld, wenn sie mit Heimen kooperieren. Im Bereich der Heime gibt es die größten Zweifel am neuen Hospizgesetz. In den Häusern fehlt oft schon Personal für die normale Betreuung, noch viel größer ist der Mangel an Pflegekräften, die palliativmedizinisch geschult sind, kritisieren Sozialverbände und Opposition.

Leichterer Zugang zu ambulanter Sterbebegleitung

Drei Viertel aller Menschen möchten einer aktuellen Umfrage zufolge zu Hause sterben, doch tatsächlich wird dieser Wunsch nur 20 Prozent erfüllt. Ein Grund ist, dass Angehörige überfordert sein können, wenn das Sterben schmerz- und angstvoll verläuft, und die Sterbenden dann in eine Klinik bringen.

Diese Situation soll verbessert werden, indem Familien künftig leichter die Leistungen von ambulanten Hospizdiensten in Anspruch nehmen können. Dazu stellt das Gesetz ausdrücklich klar, dass die Kassen die Kosten für die Sterbebegleitung übernehmen müssen. Streitfälle zwischen Kassen und Versicherten, die in der Vergangenheit nicht selten vorkamen, sollen durch Schiedsverfahren schnell geklärt werden. Zugleich sollen die ambulanten Dienste, deren Mitarbeiter zu den Sterbenden nach Hause kommen, künftig mehr Zuschüsse von den Kassen, etwa für Fahrkosten, erhalten.

Bessere Abrechnungsmöglichkeiten für Krankenhäuser

Die meisten Menschen - insgesamt etwa 46 Prozent - sterben in einer Klinik. Doch nur etwa 250 der bundesweit 2000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen, die auf die Betreuung am Lebensende spezialisiert sind. Um den Ausbau zu fördern, können Kliniken die Leistungen dieser Stationen künftig individueller abrechnen.

Beratung für alle Familien

Sterben ist noch immer ein Tabu. Viele Menschen wissen nicht, was auf sie zukommen kann und auch nicht, welche Hilfsmöglichkeiten es gibt. Alle gesetzlich Versicherten sollen damit ein Recht auf eine Beratung bekommen.

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