Diät-Versprechen:Schlank-im-Schlaf-Brot vor Gericht

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"Ein Brot als solches macht nicht schlank": Muss man so etwas noch öffentlich sagen? Man muss, wie ein aktuelles Urteil zu einer neuen Absurdität des Diätmarktes zeigt.

Seit einigen Jahren lockt Dr. Detlef Pape Menschen mit dem phantastischen Versprechen, sie könnten ihr Fett einfach wegschlummern. Seine Methode "Schlank im Schlaf" besagt im Kern, man müsse am Abend nur die Kohlenhydrate weglassen und dafür mehr Eiweiße essen. Dann: Ab ins Bett, das Abnehmen erledigt die "Bio-Uhr".

Mittlerweile sind Bäckereien auf den Zug aufgesprungen. Ehe sie mitansehen müssen, wie Dr. Papes Anhänger ihre abendlichen Stullen der Schlaf-Diät opfern, kreieren sie lieber selbst ein passendes Diät-Brot. So brachte auch eine norddeutsche Bäckerei ein spezielles "Eiweiß-Abendbrot" auf den Markt, garniert mit einem Faltblatt, das mit dem Slogan "Schlank im Schlaf" warb.

Gegen diese Werbung klagte ein Berliner Verband - und bekam Recht: Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht befand, der Slogan sei irreführend und wettbewerbswidrig.

Die Richter gingen davon aus, dass die Verbraucher den Werbespruch "Schlank im Schlaf", so interpretierten, als würde das Brot selbst die Pfunde purzeln lassen und konstatierten nüchtern: "Das Brot als solches hat keine schlank machende Wirkung".

Dass im Inneren des Faltblatt erklärt wurde, dass es sich bei dem Brot um eine Speise nach den Regeln des Abnehmkonzepts handele, konnte die Richter nicht überzeugen. Erstens schaue nicht jeder Konsument so genau nach, zweitens sei das Abnehmkonzept wissenschafltich umstritten, urteilten sie.

Grundsätzlich stimmt es zwar, dass ein Mangel an Kohlenhydraten den Körper dazu animiert, seine Energie aus anderen Quellen zu holen - und zwar aus den Fettpölsterchen. Methoden wie Low Carb setzen auf diesen Effekt. Aber: Es gibt keinen Nachweis, dass die Einschränkung der Kohlenhydrate ausschließlich oder ganz besonders in der Nacht eine Wirkung entfalte, geschweige denn, dass sich der Schlaf gezielt in den Dienst der Diät stellen lasse.

Prinzipiell stimmt es zwar auch, dass die Nachtruhe sich auf das Gewicht auswirken kann, allerdings hat man lediglich beobachtet, dass Schlafmangel dick macht. Der Umkehrschluss ist ein Trugschluss.

Nun muss das Faltblatt verschwinden, das Brot darf weiter verkauft werden. Womöglich aber lässt das Urteil wenigstens einige Anhänger der Schlaf-Diät aufwachen und beachten, was die Richter etwas verschwurbelt ausdrücken: dass nämlich "zum Abnehmen nicht nur eine Ernährung nach dem vorgestellten Abnehmkonzept genügt, sondern auch ein die Energieaufnahme übersteigender Energieverbrauch notwendig ist, der naheliegender Weise durch körperliche Tätigkeit erfolgt". Soll heißen: Egal, was man isst, es muss weniger Kalorien enthalten, als die, die man verbraucht, wenn man wirklich abnehmen will.

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