Berlin:Notaufnahmen sollen Bagatellfälle abweisen

Notfallambulanz der Medizinischen Klinik der LMU in München, 2013

Schwer verletzt - oder nur ein Kratzer? Übergabe eines Patienten in einer Notaufnahme.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Berliner Kliniken sollen weniger Bagatellfälle behandeln.
  • Ärzte in Notaufnahmen müssen daher bei jedem Patienten, den sie tagsüber untersuchen, eine ausführliche schriftliche Begründung verfassen.
  • Kritik an dem Vorhaben wird laut: Kliniken würden zu Unrecht bestraft.

Von Kim Björn Becker

In der Hauptstadt eskaliert der Streit über die Finanzierung der Notaufnahmen. Berliner Kliniken sollen nach dem Willen der dortigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) weniger Bagatellfälle, die eigentlich in die Praxis von niedergelassenen Ärzten gehören, behandeln. Ärzte, die in Notaufnahmen tätig sind, müssen daher seit dem 1. Februar bei jedem Patienten, den sie tagsüber untersuchen, eine ausführliche schriftliche Begründung verfassen.

Ansonsten erhalten sie für ihre Leistung kein Geld mehr. Die Regelung gilt während der üblichen Sprechzeiten der niedergelassenen Mediziner, zwischen sieben und 19 Uhr. Das geht aus einem Schreiben der KV Berlin hervor, das diese Ende Januar an 44 Rettungsstellen in der Hauptstadt geschickt hat. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), Vertreterin der Hauptstadtkliniken, rügt den Schritt als "nicht nachvollziehbar". Die neue Regelung erlege den Ärzten zusätzliche Dokumentationspflichten auf. Dies sei "nicht akzeptabel".

Die BKG will den Schritt der Kassenärzte daher rechtlich überprüfen. Insbesondere hält sie die Begründung der KV für wenig überzeugend. Diese hatte in ihrem Schreiben auf die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verwiesen, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Nach Ansicht der Krankenhäuser gibt es in dem sogenannten Krankenhausstrukturgesetz jedoch keine Grundlage für den jüngsten Vorstoß der KV.

Bei Unfallopfern oder Herzinfarkt-Patienten kein Problem

Um die Finanzierung der Notaufnahmen wird bundesweit schon lange gerungen. Während Krankenhäuser grundsätzlich von den Bundesländern und den Krankenkassen Geld erhalten, rechnen die Ambulanzen ihre Leistungen mit der jeweiligen KV ab, also dem Zusammenschluss der niedergelassenen Ärzte. Die KV hat die gesetzliche Pflicht, die medizinische Versorgung der Bürger zu garantieren. Um den sogenannten Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, arbeitet sie mit den Krankenhäusern zusammen, indem sie die Notfallbehandlung bezahlt.

Jeder Patient, der in einer Notaufnahme behandelt wird, mindert also rechnerisch die Mittel, die ansonsten den niedergelassenen Ärzten zugutekämen. Das stellt bei Unfallopfern oder Herzinfarkt-Patienten kein Problem dar, diese können schließlich nur in einer modern ausgerüsteten Notaufnahme angemessen versorgt werden. Doch nach Ansicht der KV Berlin finden derzeit zu viele Patienten, die eigentlich in die Praxis eines niedergelassenen Arztes gehören, den Weg in die Notaufnahme - pro Quartal würden derzeit 160 000 Fälle abgerechnet.

Die KV pocht darauf, dass es sich dann um einen Notfall handele, wenn "ohne eine sofortige Behandlung Gefahren für Leib und Leben entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden". Krankenhäuser seien nur in diesen Fällen zuständig - oder wenn eine ärztliche Versorgung auf anderem Wege nicht möglich sei. In Berlin stünden tagsüber aber 9000 Kassenärzte zur Verfügung.

Ein Minus von 72 Millionen Euro pro Jahr

Die Krankenhäuser halten dagegen: Sie hätten kein Interesse daran, Bagatellfälle in die Notaufnahmen zu locken. Im Vergleich zur Versorgung auf einer Krankenhausstation werden medizinische Leistungen in der Ambulanz zumeist geringer vergütet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnete unlängst in einer Studie vor, dass jeder Notfallpatient die Klinik rechnerisch 90 Euro mehr koste, als er ihr einbringe. Allein die Berliner Kliniken machten mit ihren Notaufnahmen nach eigenen Angaben ein Minus von 72 Millionen Euro pro Jahr.

Für Christoph Dodt, den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin, geht der Vorstoß der KV Berlin in die falsche Richtung. Viele Patienten könnten "nicht einschätzen, wie gefährlich die Situation ist". Das Recht auf freie Arztwahl ermögliche ihnen, im Zweifel ins Krankenhaus zu gehen. Dafür sollten nun die Kliniken bestraft werden, kritisiert Dodt. Nötig sei vielmehr eine grundlegende Reform, etwa in Gestalt einer "koordinierten Anlaufstelle für alle Notfälle".

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