Patientenrechtegesetz:"Vom Bittsteller zum Partner"

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Eine "Arzt-Patienten-Beziehungen auf Augenhöhe" soll das neue Patientenrechtegesetz ab Anfang kommenden Jahres ermöglichen. Kritiker glauben indes nicht, dass dies gelingt. Denn Behandlungsfehler werden Kranken in vielen Fällen weiter verschwiegen.

Charlotte Frank und Guido Bohsem

Patienten sollen mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten erhalten und sich bei Behandlungsfehlern besser zur Wehr setzen können. Das sieht der Entwurf für ein neues Patientenrechtegesetz vor, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Das Gesetz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, bündelt und vervollständigt die Vorschriften, die bislang in einer Vielzahl von Einzelregelungen und Urteilen verteilt sind. Damit "stärkt es die Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner", lobte Wolfgang Zöller (CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Auch Ärztevertreter zeigten sich zufrieden. Kritik kam hingegen von Datenschützer und aus der Opposition.

Der Entwurf, den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zusammen mit seiner Parteikollegin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), auf den Weg gebracht hat, setzt vor allem auf verbesserte Information: Mediziner werden verpflichtet, Patienten verständlich, umfassend und persönlich über Diagnosen, Therapien und Risiken aufzuklären. Ausdrücklich müssen sie dabei auch über alle Kosten informieren, die bei der Behandlung entstehen können, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Der besseren Aufklärung des Patienten soll zudem ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte dienen. Es entstünden so "Arzt-Patienten-Beziehungen auf Augenhöhe", sagte Bahr am Mittwoch.

Sollte so eine Beziehung doch einmal durch einen "Kunstfehler" des Arztes gestört werden, soll die Beweislast dafür zumindest nicht mehr, wie bislang, grundsätzlich beim Patienten liegen. Bei "groben" Behandlungsfehlern steht laut Gesetzentwurf der Arzt in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen. Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen.

Auf eine generelle Beweislastumkehr, wie Patientenschützer sie gefordert hatten, verzichtet das Papier jedoch. "Ich möchte keine amerikanischen Verhältnisse, die bei Ärzten zu einer Risikovermeidungskultur führen", hatte Bahr noch am Dienstag auf dem Ärztetag in Nürnberg gesagt - und dafür viel Applaus bekommen. Auch am Mittwoch lobte Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, in Nürnberg: "In der Tat werden die Dinge wie sie jetzt sind und ohne große Änderungen geregelt", sagte er.

"Keine durchgreifenden Verbesserungen für Patienten"

Diese Reaktion hatten Kritiker bereits prognostiziert: "Der Applaus der organisierten Ärzteschaft wird den Ministern Bahr und Leutheusser-Schnarrenberger gewiss sein. An keiner Stelle sind durchgreifende Verbesserungen für Patienten vorgesehen", sagte Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte der Grünen-Bundestagsfraktion. Auch die Patientenschützer der Deutschen Hospiz Stiftung kritisierten, der Entwurf ändere nichts Grundsätzliches am bisherigen Patientenschutzrecht, in dem "Vergleichbarkeit und Transparenz" nicht existierten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meldete vor allem Bedenken gegen die unzureichende Informationspflicht über Behandlungsfehler an: "Das Gesetz sieht vor, dass der Arzt den Patienten von sich aus nur über Behandlungsfehler aufklären muss, wenn gesundheitliche Gefahren zu erwarten sind", sagte er. Von anderen Schädigungen erfahre der Patient nur, wenn er gezielt nachfrage. In einem Gesetz, dass sich dem mündigen Patienten verschrieben habe, "kann das so nicht stehenbleiben".

Umstritten ist noch die Frage nach einem Entschädigungsfonds für Opfer von Ärztefehlern, den die Unions-Fraktion vor einigen Wochen angeregt hatte. Der Gesetzentwurf sieht einen solchen Fonds ausdrücklich nicht vor. "Wer Fehler verursacht, soll dafür auch persönlich aufkommen", hatte dazu Bundesgesundheitsminister Bahr erklärt. Entsprechend äußerte sich Ärztepräsident Montgomery am Mittwoch: Es gelte generell das Prinzip, dass der Verursacher für den Schaden aufkomme und nicht die Solidargemeinschaft. Deshalb lehne er auch Initiativen wie eine Prozesskostenhilfe für Betroffene strikt ab.

© SZ vom 24.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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