Urteil gegen Sparkassen:Ein unerwünschtes Visasehen

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Zu gerne hätten die Sparkassen die Kreditkarten mit dem Visa-Symbol für ihre Geldautomaten gesperrt. Doch daraus wird nichts: Die Sparkassen haben kein Recht dazu.

Sparkassen dürfen ihre Geldautomaten nicht für die Kreditkarten von Kunden einzelner konkurrierender Banken sperren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom Juni 2010.

Vorteil für die Verbraucher: Auch künftig bekommen sie mit Visa-Karten noch Geld bei den Sparkassen-Automaten. (Foto: ag.ap)

Der Kartellsenat des BGH verwarf damit eine Beschwerde der Sparkasse Ingolstadt gegen die Nichtzulassung der Revision. Die Richter des OLG München hatten die Sparkasse verurteilt, es zu unterlassen, Visa-Kreditkarten anderer Banken zu sperren.

Die ING-DiBa, die Volkswagen Bank und die Targobank hatten gegen die Sparkasse Ingolstadt geklagt, damit diese die Sperrung ihrer Geldautomaten für die Kreditkarten der Kunden dieser Institute wieder zurücknimmt. Frank Kirchner, Leiter des Bereichs Karten bei der Targobank, begrüßte nun die BGH-Entscheidung.

"Das ist ein Sieg für die Verbraucher in ganz Deutschland", sagte er. Mit der BGH-Entscheidung sei "das ebenso wegweisende wie verbraucherfreundliche Urteil des OLG München gegen die Sparkasse Ingolstadt rechtskräftig geworden". ( Urteil des OLG München: AZ: U (K) 1607/10) (BGH-Beschluss: AZ: KZR 82/10 - Beschluss vom 28. Juni 2011).

Fed-Verdikt macht Kreditkartenanbietern zu schaffen

Für das kommende Geschäftsjahr erwartet Visa eine geringere Umsatzsteigerung. Als Grund nannte das in San Francisco ansässige Unternehmen die strengere Regulierung der Branche in den USA. Der Umsatz werde voraussichtlich "im hohen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich" wachsen, teilte Visa mit.

Das kommende Geschäftsjahr endet am 30. September 2012. Für das laufende Geschäftsjahr erhält Visa die Prognose von einem Umsatzplus von elf bis 15 Prozent aufrecht.

Die Federal Reserve hatte in der vergangenen Woche Bestimmungen erarbeitet, wonach die Gebühren gekürzt werden, die die Kreditkartenanbieter bei den Händlern immer dann einstreichen, wenn ein Kunde mit Kreditkarte bezahlt.

Allerdings ließ die Fed nach einer massiven Lobby-Kampagne der Geldhäuser deutlich höhere Gebühren zu als ursprünglich geplant.

Die Institute dürfen demnach künftig noch 22 Cent je Bezahlung mit den sogenannten Debitkarten erheben. Ursprünglich waren zwölf Cent geplant.

Der Fed zufolge lag 2009 die durchschnittliche Gebühr noch bei 44 Cent. Damit entgehen der Finanzbranche zwar Milliardeneinnahmen, doch als die großen Verlierer der jetzt aufgeweichten Fed-Regelung gelten die Einzelhändler.

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