Unerlaubte Gebühren der Banken:Teurer Service

Lesezeit: 3 min

Reinigen des Geldautomaten: Für Kunden im Regelfall kostenlos (Foto: picture-alliance/ dpa)

800 Euro Gebühr für die Ausstellung eines Kredits? Banken lassen immer wieder Leistungen teuer bezahlen, die sie eigentlich gratis erbringen sollten. Was Kunden zahlen müssen - und was nicht.

Von Berrit Gräber

Die junge Frau aus dem Vogtland brauchte Geld. Ein Konsumentendarlehen über 29 000 Euro von ihrer Bank, kein Problem, der Kredit war ruckzuck in trockenen Tüchern, die Zinsen akzeptabel. Obendrauf kamen aber noch 870 Euro Gebühren - happige drei Prozent der Summe allein für die Darlehensbearbeitung.

Verdattert willigte die Sächsin ein. Wieder zu Hause, beschlich sie jedoch das Gefühl: Eigentlich Wahnsinn, so viel Entgelt für eine Selbstverständlichkeit. Sie schaltete die Verbraucherzentrale ein. Die Commerzbank lenkte schließlich ein und zahlte ihrer Kundin die 870 Euro zurück. "Das Geld stand dem Institut einfach nicht zu", betont Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Bearbeitung von Verbraucherkrediten liege im ureigenen Interesse der Bank und müsse deshalb kostenfrei sein.

Was der Kundin passierte, sei ein häufiges Ärgernis, bestätigt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ungeachtet gesetzlicher Vorgaben, unzähliger Gerichtsurteile und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) lassen sich Geldinstitute immer wieder Leistungen teuer bezahlen, die sie eigentlich gratis erbringen sollten. Banken und Sparkassen seien dabei überraschend kreativ, kritisiert die Fachfrau. Da wird etwa eine "Beobachtungsgebühr" fürs gepfändete Konto angesetzt, "Schadensersatz" für geplatzte Lastschriften, eine "Treuhandgebühr" fürs Ablösen von Baugeld. Selbst Erben wird Geld abgeknöpft, wenn sie den Nachlass klären wollen.

Das alles ist unzulässig. Doch die meisten Kunden wissen es nicht. Verbraucher sollten immer genau hingucken, was ihre Bank so alles in Rechnung stellt, rät Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Bereits abgebuchte, unzulässige Entgelte können in der Regel noch drei Jahre lang zurückgefordert werden. Manchmal noch länger. "Sich wehren, nicht abwimmeln lassen, mit Urteilen anrücken und notfalls die Verbraucherzentrale einschalten - das bewirkt oft Wunder", ermuntert Oelmann.

Doch der Durchblick fällt oft schwer. Für viele Dienstleistungen dürfen sehr wohl Entgelte und Auslagen kassiert werden. Ein Überblick.

Das muss nie gezahlt werden

Unrechtmäßig ist eine Gebühr immer dann, wenn die Bank eine gesetzliche Pflicht erfüllt wie etwa die Bearbeitung von Kontopfändungen und die Änderung von Freistellungsaufträgen. Oder das Verbuchen eingehender Raten für ein Baudarlehen und eine entsprechende Information an den Kunden. Kostenfrei müssen auch Leistungen sein, die ein Geldinstitut im eigenen Interesse ausführt wie die Wertermittlung einer Immobilie. Gratis müssen auch Serviceleistungen wie das Einrichten oder Auflösen von Girokonten und Sparbüchern sein. Außerdem notwendige Nachforschungen, ob eine Überweisung beim Empfängerkonto angekommen ist.

"Strafgelder" fürs Wechseln von Depots brauchen garantiert nicht gezahlt werden. Für die Depotführung sowie für An- und Verkauf von Wertpapieren darf dagegen kassiert werden ( BGH, XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Soll ein Kunde fürs Führen eines Darlehenskontos zahlen, kann er getrost abwinken ( BGH XI ZR 388/10).

Geldinstitute haben Gebühren für Rücklastschriften mangels Kontodeckung klammheimlich wieder eingeführt und kurzerhand in "Schadensersatz" umbenannt. Einfallsreich, aber nicht rechtens. Das gilt auch bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen ( BGH, XI ZR 154/04). Ausnahme: Europaweite SEPA-Lastschriften.

Die Bearbeitung von Erbfällen und Nachlässen muss gratis sein. Stirbt der Kontoinhaber, muss die Bank dem Finanzamt den Kontostand des Erblassers mitteilen. Die Erben dürfen dafür nicht belastet werden ( LG Frankfurt, 2/2 O 46/99 und LG Dortmund, 8 O 57/01). Das gilt auch für eine Kontoumschreibung auf den Namen der Erben. Nur wenn diese ausdrücklich zur Erbmasse beraten werden wollen, darf die Bank ein Honorar fordern.

Einige Geldinstitute haben die eigentlich unzulässige Löschungsgebühr bei Ablösung oder Umschuldung der Baufinanzierung quasi durch die Hintertür als "Treuhandgebühr" wieder eingeführt. Die Ablösung des Darlehens ist jedoch eine Grundpflicht der Bank. Vorsicht: Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, ist das Treuhandentgelt durchaus zulässig.

Das darf kassiert werden

Lässt die Bank zu, dass das Girokonto über den vereinbarten Disporahmen hinaus überzogen wird, geht sie ein höheres Ausfallrisiko ein. Für den Mehraufwand kann sie einen Zinsaufschlag verlangen ( BGH, XI ZR 196/91). Auch Bereitstellungszinsen für Kredite müssen vom Kunden wohl oder übel geschluckt werden. Denn die Bank braucht ein Darlehen nicht umsonst bis zum Abruf zur Verfügung stellen. Es ist Sache des Kunden, wenn er das Geld dann doch nicht verwenden kann ( BGH, III ZR 207/83).

Steigt der Kunde aus einem Ratenkredit oder Baudarlehen vorzeitig aus, bringt er die Bank um einen Zinsgewinn. Und diesen Verlust kann sich die Bank über eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten lassen ( BGH, III ZR 207/83 und XI ZR 285/03). Aber: Eine pauschale Gebühr einfach nur für die bloße Berechnung der Vorfälligkeit darf sie nicht verlangen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt erst im vergangenen April bekräftigte ( 23 U 50/12).

Wer seine Bank bittet, ältere Kontoauszüge nachträglich zu erstellen und auszudrucken, darf dafür zur Kasse gebeten werden. Ob das fünf oder gar sieben Euro pro Auszug sein müssen, steht auf einem anderen Blatt. Banken dürfen auch grundsätzlich die Kontoführungsgebühren einseitig erhöhen, sind aber verpflichtet, den Kunden darüber zu unterrichten - und zwar vor der Erhöhung.

Wer innerhalb der Europäischen Union seine Kreditkarte einsetzt und in Euro zahlt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Aber bei anderen Währungen oder außerhalb der EU darf die Bank für den Kreditkarteneinsatz Bearbeitungsgebühren berechnen.

Und zuletzt: Es gehört zu den Pflichten des Kunden, seinem Kreditinstitut bei Umzug die neue Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Tut er das nicht und muss die Bank die Anschrift beim Einwohnermeldeamt nachfragen, darf sie ihn für diese Arbeit zur Kasse bitten.

© SZ vom 06.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: