Teure Kinderbetreuung:Achtung, Steuerfalle für Eltern

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Eltern zahlen die höhere Rechnung: Das von der schwarz-gelben Koalition geplante Gesetz zur Vereinfachung des Steuerrechts dürfte für sie teuer werden - weil Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung anders zugeordnet werden sollen.

Claus Hulverscheidt

Das von der schwarz-gelben Koalition geplante Gesetz zur Vereinfachung des Steuerrechts könnte für viele Eltern teure Folgewirkungen nach sich ziehen. Weil in Zukunft Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung anders zugeordnet werden sollen als bisher, müssen insbesondere Berufstätige damit rechnen, dass sie demnächst höhere Gebühren für den Kita- und den Schulbesuch ihrer Sprösslinge zahlen müssen. Union und FDP suchen nun nach Möglichkeiten, das Problem zu lösen.

Wenn Aufwendungen für die Kinderbetreuung einheitlich als Sonderausgaben deklariert werden, können Berufstätige diese gegenüber der Kita oder der Schule nicht mehr geltend machen. (Foto: dpa)

Mit ihrem Gesetz will die Koalition Bürger, Unternehmen und Verwaltung eigentlich von unnötigem Bürokratieaufwand im Steuerrecht befreien. Dazu ist unter anderem eine einheitliche Einstufung von Kinderbetreuungskosten durch die Finanzämter vorgesehen. Bisher werden die Aufwendungen entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben behandelt, je nachdem ob der Steuerpflichtige abhängig beschäftigt oder gar nicht berufstätig ist. Das führt vor allem dann zu einem immensen Aufwand beim Ausfüllen der Steuererklärung, wenn jemand im Laufe eines Jahres nur ab und zu arbeitet. In Zukunft sollen Kinderbetreuungskosten deshalb einheitlich als Sonderausgaben behandelt werden.

Diese Absicht wird von fast allen Experten begrüßt, hat aber einen unerwünschten Nebeneffekt: Viele Kindergärten und private Schulen erheben ihre Gebühren abhängig vom Einkommen der Eltern. Dabei wird häufig die sogenannte Summe der positiven Einkünfte zugrunde gelegt, von der allein Werbungskosten abgezogen werden dürfen - nicht aber Sonderausgaben. Müssen also die Aufwendungen für die Kinderbetreuung künftig einheitlich als Sonderausgaben deklariert werden, können Berufstätige diese gegenüber der Kita oder der Schule nicht mehr geltend machen. Sie würden damit - auf dem Papier - reicher und in der Gebührentabelle eine oder gar mehrere Stufen nach oben klettern. Bei zwei Kindern könnte das leicht Mehrkosten von 500 bis 1000 Euro im Jahr, im Einzelfall noch weit darüber, verursachen.

Die Kunst der Armrechnerei

"Die geplante einheitliche Behandlung von Kinderbetreuungskosten ist richtig. Statt der Summe der positiven Einkünfte müssen die Kita- und die Schulträger bei der Gebührenberechnung aber in Zukunft das zu versteuernde Einkommen zugrunde legen", sagte Jörg Schwenker, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer, der Süddeutschen Zeitung. Genau das aber wollen die Kommunen, die viele Kitas betreiben, ausdrücklich nicht: Sie fürchten, dass sich Besserverdiener durch die Verrechnung Ihrer Einkünfte mit Verlusten beispielsweise aus Miet- oder Kapitalgeschäften künstlich ärmer machen als sie in Wahrheit sind.

In der Koalition wird deshalb darüber nachgedacht, die Schul- und Kita-Träger dazu zu drängen, bei der Festsetzung der Gebühren Kinderbetreuungskosten generell als beitragsmindernd anzuerkennen. "Wir können ja nicht eine an und für sich sinnvolle Steuervereinfachung nur deshalb abblasen, weil sich die Städte und Gemeinden seltsame Gebührenordnungen gegeben haben", sagte der FDP-Finanzexperte Daniel Volk der SZ. Genau dazu jedoch wäre seine CDU-Kollegin Antje Tillmann notfalls bereit. "Ein Verzicht auf diese Steuervereinfachung wäre sicherlich die schlechteste Variante - aber immer noch besser, als wenn Eltern am Ende draufzahlen müssen", erklärte sie. Tillmann will sich nach eigenem Bekunden zunächst dafür einsetzen, dass die Länder bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat zusagen, die betreffenden Kommunen zu einer Änderung ihrer Gebührenordnungen zu bewegen. Der Bund selbst nämlich hat keinerlei Handhabe, die Städte und Gemeinden zum Handeln zu zwingen.

© SZ vom 31.12.2010/1.1.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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