Steuererklärung:Tipps

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Die Tipps von Finanztest zeigt, worauf bei der Steuererklärung geachtet werden muss.

Termine

Erledigen Sie Ihre Jahresabrechnung möglichst früh, wenn Sie Steuern zurückerwarten. Wenn Sie zur Abgabe verpflichte sind, müssen Ihre Unterlagen bis 31. Mai 2010 beim Finanzamt sein. Sie können jedoch Fristverlängerung beantragen. Wenn die Steuer­erklärung 2009 freiwillig ist, endet die Frist sogar erst am 31. Dezember 2013. Sie können dann aktuell auch noch die Steuererklärungen für 2006 bis 2008 nachreichen, wenn Sie mit einer Erstattung rechnen.

Formulare

Überlegen Sie, ob Sie Ihre Steuererklärung übers Internet abgeben wollen. Die elektronische Steuer­erklärung bearbeiten die Finanzbeamten oft schneller als die konventionelle und es sind weniger Belege nötig. Sie können ­gratis das Programm der Finanzverwaltung nutzen unter www.elsterformular.de. Falls Sie lieber den traditionellen Weg wählen, erhalten Sie die Vordrucke wie gewohnt bei Ihrem Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de. Ein Teil der Kosten spart Ihnen auch wieder Steuern.

Helfer

Lassen Sie sich doch einfach helfen, wenn Sie mit der Steuererklärung allein nicht klarkommen. Die Mitgliedschaft in einem Lohn­steuerhilfeverein kostet je nach Höhe Ihrer Einnahmen zwischen 40 und 400 Euro im Jahr. Adressen finden Sie unter www.bdl-online.de oder www.Beratungsstellensuche.de. Steuerberater berechnen ihr Honorar je nach Arbeitsaufwand. Es gibt den Steuerberater-Suchservice unter www.dstv.de oder www.bstbk.de.

Abrechnung

Verlassen Sie sich bei der Abgeltungsteuer nicht darauf, dass mit der Steuerabrechnung Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft alles erledigt ist. Prüfen Sie mit der "Checkliste", ob das Ausfüllen der Anlagen KAP und SO trotz Abgeltungsteuer für Sie weiter Pflicht ist oder ob Sie die Steuerformulare freiwillig ausfüllen sollten, um Geld zurückzuholen.

Ratgeber

Viele Steuerspartipps und ausführliche Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bietet das Finanztest Spezial Steuern 2010. Der Steuerratgeber für Anleger der Stiftung Warentest berät Sie außerdem umfassend bei der Abgeltungsteuer. Ihre Ausgaben für Finanztest Spezial oder Buch erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an.

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