Steuererklärung:Schnell viel Geld sparen

Werbungskosten, Umzug, berufliche Telefonate: Was bei der Steuererklärung oft und leicht vergessen wird, aber schnell einige Euro bringt - ein Überblick in Bildern für all diejenigen, die sich beim Ausfüllen der Erklärung ein bisschen Zeit gelassen haben.

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Fettnäpfchen-Gefahr: Interne Bewerbungen sind nicht nur Formsache

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Werbungskosten, Kosten für den Umzug, berufliche Telefonate: Was bei der Steuererklärung oft und leicht vergessen wird - ein Überblick.

Werbungskosten umfassen alle berufsbedingten Aufwendungen. Der Pauschbetrag für Werbungskosten lag bis vor kurzem bei 920 Euro, rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres erhöhte ihn die Koalition auf 1000 Euro.

Auch Kleinigkeiten summieren sich, beispielsweise Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, die Kontoführungspauschale sowie Beiträge für Gewerkschaften oder andere Berufsverbände. Auch Ausgaben für Berufskleidung und deren Reinigung sowie Arbeitsmittel, etwa für einen privat angeschafften, beruflich genutzten Computer, sind abziehbar. Berufliche Kosten einer Reise können neuerdings auch dann geltend gemacht werden, wenn es auch private (Urlaubs-)Motive gab. Kosten einer Zweitausbildung können von späteren in diesem Zusammenhang erwirtschafteten steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden.

Themendienst Wohnen: Umziehen ohne Stress

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Ist ein Umzug mit einem Stellenwechsel verbunden oder spart mehr als eine Stunde Fahrtzeit am Tag, kann neben den eigentlichen Umzugskosten auch noch ein Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen geltend gemacht werden. Der Betrag ist mit Wirkung ab 2010 erhöht worden. Für Ledige sind es jetzt 636 Euro, für Verheiratete 1271 Euro und für jedes Kind oder jede pflegebedürftige Person 280 Euro.

Jahresrückblick 2010 - Keine Steuer-Beschränkungen Arbeitszimmer

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Die Kosten für ein privates Arbeitszimmer können Arbeitnehmer geltend machen, denen für einen verpflichtenden Teil ihrer Arbeitstätigkeit kein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht. Gerade Lehrer können häufig bis zu 1250 Euro als Werbungskosten absetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das ab 2007 geltende Abzugsverbot für Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt. Die Steuererleichterung kann deshalb auch rückwirkend ab 2007 beansprucht werden. Allerdings nur, wenn Steuerbescheide wegen der Arbeitszimmer vorläufig ergangen sind oder wenn gegen die alten Bescheide Einspruch erhoben wurde.

Multitasking Büro

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Nur wenn berufliche Telefonate von zu Hause aus typisch für das Berufsbild sind, erkennen die Finanzämter 20 Prozent der Telefonkosten an. Maximal werden jedoch 20 Euro pro Monat als Werbungskosten gestattet.

Entscheidung fürs Leben - Wechsel in private Krankenversicherung

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Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherungen können nach einem neuen Beschluss für die Steuererklärung ab 2010 mit 1900 Euro pro Person abgesetzt werden. Das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" erhöht damit den absatzfähigen Betrag um 400 Euro. Beiträge der Versicherungen zur Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfall, Haftpflicht oder Lebensversicherung werden nur berücksichtigt, falls ein Versicherter weniger als 1900 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlt. Dann darf er die genannten Policen bis zur kompletten Summe geltend machen. Krankheitsbedingte Aufwendungen, die von der Kasse nicht ersetzt werden oder für die nur ein Zuschuss geleistet wird, können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd wirken. Apothekenzuzahlungen machen im Einzelfall jedoch nicht so viel aus, dass die zumutbare Belastung überschritten würde.

Ehepaare mit den Steuerklassen drei und fünf müssen für 2010 aufgrund der Systemumstellung oft nachzahlen, denn im vergangenen Jahr wurden erstmals Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ehepartners mit Steuerklasse fünf bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Eine Nettoerhöhung von 30 bis 100 Euro war die Folge. Doch die Steuerklasse drei ist eigentlich für Alleinverdiener gedacht.

Themendienst Wohnen: Mit regelmaessiger Pflege erfreut der Sommerflor bis weit in den Herbst hinein

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Gärtnerarbeiten, Haushaltshilfen und Pflegepersonal mindern die Steuerlast: Für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt das Finanzamt eine direkt von der Steuer abzuziehende Ermäßigung. Wird eine Person im Rahmen eines Minijobs beschäftigt, beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr. Der Lohn selbständiger Gärtner oder Pflegedienste kann mit 20 Prozent der Aufwendungen bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr von der Steuer abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Leistungen im Haushalt erbracht und nicht bar gezahlt werden.

Themendienst Wohnen: Aerger mit dem Handwerker vermeiden

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Auch für haushaltsnahe Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Kosten der Arbeitsleistung. Begünstigt sind höchstens 6000 Euro, so dass maximal 1200 Euro pro Jahr von den Steuern abgezogen werden können. Auch die Reparatur von Fernseher, Waschmaschine und PC kann berücksichtigt werden.

Neu ist seit diesem Jahr: Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nun für sämtliche öffentlich geförderte Maßnahmen ausgeschlossen. Ob Zuschuss oder Zinsvergünstigung - der Bauherr muss berechnen, ob die öffentliche Förderung oder die steuerliche Begünstigung für ihn sinnvoller ist.

Warnstreiks im Bahnverkehr

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Leiharbeitnehmer haben rechtlich auch dann keine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn sie tatsächlich langfristig eingesetzt werden. Somit können Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb des Entleihers statt mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (einfache Strecke) wie bei Dienstreisen mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer (hin und zurück) abgesetzt werden. Außerdem können Leiharbeitnehmer für die jeweils ersten drei Monate an einer neuen Einsatzstelle auch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen.

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Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Wer aber einen persönlichen Steuersatz hat, der niedriger liegt, kann sich die einbehaltene Abgeltungsteuer ganz oder teilweise vom Finanzamt erstatten lassen. Bei der automatisierten Abbuchung wird nicht der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt. Ab dem vollendeten 64. Lebensjahr können Steuerzahler beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragen.

Kinderdienst: Alleinerziehende sollen leichter einen Job finden

Quelle: ag.ddp

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Unterhaltsleistungen an Elternteile oder Kinder über 25, die noch studieren, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 8004 Euro. Der Satz erhöht sich ab 2010 noch um die gegebenenfalls vom Unterhaltsleistenden getragenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die unterhaltene Person. Der geleistete Unterhalt wird aber um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person gekürzt, soweit diese 624 Euro im Jahr übersteigen.

Abschied von der Lohnsteuerkarte auf Raten

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Die Papier-Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit, denn erst 2012 können die Arbeitgeber Steuerklassen und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug elektronisch abrufen. Arbeitnehmer müssen selbst prüfen, ob die Einträge für 2010 auch für 2011 stimmen. Ist die Steuerklasse oder die Zahl der Kinder in 2011 ungünstiger als auf der Lohnsteuerkarte 2010 bescheinigt, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden. Sind die Verhältnisse in 2011 günstiger, ist eine Änderung für den Steuerzahler lohnend.

© sueddeutsche.de/mel
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