Steuerbescheid prüfen:Was zu tun ist, wenn das Finanzamt irrt

Steuererklärung

Wer im Steuerbescheid einen Fehler findet, sollte den unbedingt den Finanzamt melden - dabei aber einiges beachten.

(Foto: dpa)

Nicht nur Steuerzahler verheddern sich schnell mal im Steuerrecht, auch Beamte übersehen immer wieder Details. Sechs Tipps, wie man sich dagegen wehren kann.

Von Udo Reuß, Finanztip

Immer wieder kommt es vor, dass der Steuerbescheid Fehler enthält. Steuerzahler sollten dann unbedingt widersprechen, denn die Erfahrung zeigt: Zwei von drei Einsprüchen sind erfolgreich. Natürlich müssen einem die Fehler des Finanzamts dazu erst einmal auffallen. Hier können Steuerprogramme hilfreich sein: Sie erstellen mit wenigen Klicks einen Steuerbescheid, so wie er aussehen sollte. Stimmen die Beträge nicht mit dem echten Bescheid überein, so empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Die Abweichung finden: Auch wenn der Unterschied zwischen Antrag und Bescheid nur klein ist, sollten Steuerzahler sich die Mühe machen, nach dem Problem zu suchen. Viele Softwares bieten die Funktionan, beides automatisch miteinander zu vergleichn - die sogenannte Bescheidprüfung. Das geschieht über die Elster-Schnittstelle. Das ist beispielsweise beim Wiso Steuer-Sparbuch, bei Taxman oder bei Quicksteuer möglich.

Wenn der Irrtum zu eigenen Gunsten ausfällt: Hat sich das Finanzamt zugunsten des Steuerzahlers geirrt, muss dieser nichts weiter tun - vorausgesetzt, der Fehler beruht nicht auf fehlenden Daten. Wer alles richtig angegeben hat, begeht auch keine Steuerhinterziehung, wenn er mögliche Fehler nicht meldet. So hat der Bundesfinanzhof vor vier Jahren geurteilt.

Nicht gleich allem widersprechen: Wer nur einen kleinen Fehler findet, sollte auch nur diesen ansprechen. Statt sofort Einspruch einzulegen, sollten Steuerzahler einen sogenannten "Antrag auf Änderung des Steuerbescheids" stellen. Das geht sogar telefonisch oder per Mail. Wer hingegen über einen Einspruch gleich den ganzen Bescheid infrage stellt, geht die Gefahr ein, dass das Amt noch weitere Fehler findet - und die Steuer am Ende höher ausfällt als laut ursprünglichem Bescheid.

Schriftlich reagieren: Im Gegensatz zu einem "Antrag auf Änderung des Steuerbescheids" muss ein Einspruch immer schriftlich erfolgen, also per Brief, E-Mail (sofern das Amt eine Adresse angibt), Fax oder über Elster.

Unbedingt die Frist wahren: Nach Erhalt des Bescheids haben Steuerzahler einen Monat Zeit, auf Fehler aufmerksam zu machen. Der Steuerbescheid gilt drei Tage nach dem Datum auf dem Steuerbescheid als zugestellt - egal, wann er tatsächlich eintrifft. Genau einen Monat später muss der Antrag oder Einspruch beim Finanzamt eintreffen. Fällt der Stichtag aufs Wochen­ende oder einen Feiertag, zählt der folgende Werk­tag.

Die verlangte Steuer zunächst trotzdem zahlen: Ein Einspruch allein hat noch keine aufschiebende Wirkung. Steuerpflichtige können lediglich eine sogenannte "Aussetzung der Vollziehung" beantragen, das ist aber ein weiterer Schritt und noch nicht im gewöhnlichen Einspruch enthalten. Hinzu kommt: Die später fälligen Nachzahlungen müssen anschließend mit sechs Prozent verzinst werden.

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