Dem einen reichen die erstrittenen Millionen nicht - die anderen wollen jetzt ebenfalls Geld: Bis zu 30 Steuerhinterzieher verklagen ihre Bank in Liechtenstein.
Exakt 175 Seiten umfasst das Urteil samt Begründung des Fürstlichen Landgerichts zu Vaduz in Liechtenstein. Er werde den umfangreichen Richterspruch mit seinem Mandanten "in aller Ruhe und sehr sorgfältig analysieren", sagt der Münchner Rechtsanwalt Bernhard Gimple.
Banken in Liechtenstein: Kläger werfen der Ex-LGT-Tochter vor, sie nicht umgehend darüber informiert zu haben, dass einer ihrer Mitarbeiter im Jahr 2002 Kundendaten gestohlen hatte. (© Foto: ddp)
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Eine wichtige Entscheidung habe besagter Mandant, der deutsche Steuersünder Elmar S., allerdings bereits getroffen. Die 7,3 Millionen Euro plus Zinsen, die ihm das Vaduzer Gericht als Schadenersatz zugesprochen hat, sind dem Immobilienkaufmann aus Bad Homburg zu wenig. Elmar S. wird daher Berufung gegen das Urteil einlegen.
Umgekehrt sieht die beklagte Fiduco Treuhand AG, eine ehemalige Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT, nicht ein, weshalb sie S. überhaupt Schadenersatz zahlen soll.
Daher hat auch sie gegen das Urteil Berufung angekündigt. Voraussichtlich vom kommenden Herbst an wird der Fall S. in zweiter Instanz vor dem Fürstlichen Obergericht in Vaduz neu aufgerollt.
Dabei wird es allerdings nicht bleiben, denn auf die Justiz des kleinen alpinen Fürstentums rollt aus Deutschland eine Klagewelle zu - eine Gruppe von Anwälten bereitet derzeit nach eigenen Angaben bis zu 30 Klagen vor. Inzwischen hat eine zweite deutsche Steuersünderin Schadenersatzklage gegen die LGT-Treuhand-Nachfolgerin Fiduco eingereicht. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung handelt es sich um eine Frau aus Köln. Dem Vernehmen nach fordert sie 395.000 Euro Schadenersatz. Der Prozess soll am 23. Februar beginnen.
Der Rechtsanwalt der Frau, Christian Merz, will zu den genauen Umständen des Falles keine Angaben machen. Merz arbeitet für die Konstanzer Kanzlei Wagner und Joos, die sich ihrerseits mit zwei Liechtensteiner Rechtsanwaltsbüros zu einer Allianz zusammengeschlossen hat. Gemeinsam bereiten die Juristen, zu denen auch der frühere Liechtensteiner Justizminister Heinz Frommelt zählt, derzeit die Klagen vor.
"Diese Fälle stehen alle unmittelbar vor dem Vermittlungsverfahren", sagt Merz. Ein solches Verfahren muss nach Liechtensteiner Recht einem Schadenersatzprozess zwingend vorausgehen. Es dauert erfahrungsgemäß vier bis sechs Wochen. Da Einigungen als unwahrscheinlich gelten, könnte es somit bereits noch in diesem Frühjahr zu weiteren Schadenersatzprozessen in Liechtenstein kommen.
So unterschiedlich die Fälle in Details auch sind, in einem zentralen Punkt ähneln sie sich: Die Kläger werfen der Ex-LGT-Tochter vor, sie nicht umgehend darüber informiert zu haben, dass einer ihrer Mitarbeiter im Jahr 2002 Kundendaten gestohlen hatte. Der Mann heißt Heinrich Kieber und er verkaufte das Material sechs Jahre später für viereinhalb Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst (BND), der die Daten-CD umgehend an die Finanzbehörden weiterleitete. In der Folge flogen Postchef Klaus Zumwinkel, Elmar S. und viele andere Bundesbürger als Steuersünder auf.
Elmar S. gab das Vaduzer Landgericht nun dahingehend recht, dass die LGT ihn tatsächlich "pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige" beim deutschen Fiskus nicht mehr möglich gewesen sei. Als Schadenersatz sprach das Gericht Elmar S. inklusive Zinsen etwa jene 7,5 Millionen Euro zu, die er im Zuge eines Prozesses vor dem Landgericht Bochum als Geldauflage bezahlen musste.
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Ich kann mich eines diebischen Vergnügens nicht erwehren:
Da klagt ein Dieb einen Hehler :-)
Einerseits sollte das Ersturteil aufgehoben werden, damit der Steuerhinterzieher nich auch noch "Schadenersatz" für seine tat erhält, andererseits, wenn die Bank zahlen muß, werden sie es sich zweimal überlegen, einfach Einlagen von ausländischen Banken anzunnehmen, ohne sich abzusichern.
... rückt an und will Ihnen an Ihr goldenes Vlies !
Tja , wenn's um ihren Zaster geht , kennt die Bagage keine feinen Manieren mehr . Unmöglich !
Ansatz abrücken. Gleichermassen unschön, wie erfolglos ist dafür die weit verbreitete Praxis der "Gegnerbehandlung", der Versuch, mir Ihre drittreich-Phantasien dazu wie Sie mit Steuerhinterziehern umgehen möchten, unterschieben zu wollen. Es waren Sie, der Mitbürgern einen Vermerk in den Pass stempeln wollte, es waren Sie, der selbst den Bezug "als Hardliner" zum Dritten Reich einführte. Ihr Rückrudern ist zumindest ein Zeichen dafür, dass Ihnen aufleuchtet, wohin man mit solchen Absonderungen kommt. Ich gehe davon aus, dass das Rückrudern auch die Unterstellungen an den Foristen ausreichendinternational beinhaltet.
Sie machen hier etwas ganz gefährliches mit gelben Fetzen und das offensichtlich bewusst. Ich habe mich explizit vor meiner Ausführung hiervon distanziert und das wird nicht akzeptiert.
Auch ist die Forderung nach einer Landesausweisung eine verwegene Unterstellung. Meine Forderung zielt in die Richtung einer Entscheidung mit allen Konsequenzen. Diese ist ein freie Wille und kein Akt der Landesausweisung.
Ich möchte mal ein praktisches Beispiel benennen und bitten hierbei die Geschlechter ausser Betracht zu lassen.
Das Beispiel einer monogamen Ehe soll hier dazu dienen. Die Ehemann ist unser Vaterland und die Ehefrau sind die Bürger. Wenn sich die Ehefrau nun Hausfreund/Geliebten hält mit dem Sie große Teile der Einkünfte verjubelt, so kann ich mir irgendwann vorstellen, dass der Ehemann sagt, entweder ich oder den Geliebten. Wenn nun die Ehefrau zum Geliebten zieht (mit den Füssen abstimmen), so kann ich mir vorstellen, dass der Ehemann nicht unbegrenzt und ohne was zu tun zuschaut. Zumeist endet das Ganze in einer Scheidung und das mit allen Konsequenzen.
Weshalb sollte man darüber nicht nachdenken.
Im übrigen gibt es in vielen Bereichen unterschiede zwischen Personen. In fast jedem Sportverein gibt inaktive und aktive Mitglieder und die sind auch nicht gleich. Brauchen wir hier auch den von Ihnen so geliebten gleben Fetzen.
@ Donata1: .... bei der Sache zu bleiben. Sie sind wieder mal auf einer anderen Baustelle unterwegs. Ob ich Ihre Einschätzung zu den von Ihnen angesprochenen Themen nun nun teile oder nicht, ihre Bemerkungen stehen nicht in Zusammenhang mit dem von mir angesprochenen Thema, auch den Begriff "...beeinträchtigende Sachverhalte" haben Sie falsch interpretiert, ob nun mit Absicht oder nicht.
Um es Ihnen kurz zu verdeutlichen: bei meinen Überlegungen steht der Mensch im Mittelpunkt, mit seinen Bestrebungen zum Suboptimieren. Nationale Befindlichkeiten, von denen Sie wohl unter keinen Umständen lassen können, interessieren mich nicht. Sie führen, wie man hier bestens studieren kann, nur zur Lager- (und Legenden-)bildung.
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