Sozialer Wohnungsbau:Berlin will mitreden

Schatten - Mann mit Kindern

Vorsortierung von Gesetzes wegen: Kinder aus Hartz-IV-Familien müssen zur Ausbildungsvermittlung ins Jobcenter statt in die Arbeitsagentur.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Bund hilft den Ländern bei der Finanzierung, hat aber kein Mitspracherecht bei der Verwendung der Mittel. Bauministerin Barbara Hendricks will nun deswegen das Grundgesetz ändern.

Von Peter Blechschmidt

Armes Deutschland? 5,6 Millionen Haushalte hierzulande benötigen aufgrund ihres geringen Einkommens eine Sozialwohnung. Das hat das Pestel-Institut in Hannover errechnet, das sich seit 20 Jahren mit den Problemen des Wohnungsmarktes beschäftigt. Allerdings stehen diesem Bedarf nur etwa 1,5 Millionen verfügbare Wohnungen gegenüber. Und die Schere klafft immer weiter auseinander. Seit Jahren diskutieren Politik und Immobilienbranche, wie der Bau von bezahlbaren Wohnungen angekurbelt werden kann.

Vier Millionen Sozialwohnungen gab es in Deutschland noch 1987. Pro Jahr fallen zwischen 60 000 und 100 000 Wohnungen - die Angaben schwanken auch je nach Interessenlage der beteiligten Fachleute - aus der sogenannten Sozialbindung heraus, wenn die öffentliche Förderung ausläuft und die Wohnungseigentümer über ihre Immobilie frei verfügen können. Neu gebaut wurden im vergangenen Jahr allerdings laut einer Übersicht, die das Bundesbauministerium aus Angaben der Länder zusammengestellt hat, insgesamt im Bundesgebiet nur 17 296 Sozialwohnungen.

Der Run auf die Städte und die Flüchtlingskrise überfordern die Länder, heißt es in Berlin

An Rezepten gegen die neue Wohnungsnot im Land - und die betrifft ja keineswegs nur den sozialen Wohnungsbau - ist kein Mangel. Tatsächlich getan wird derzeit aber zu wenig, da sind sich alle am Markt Beteiligten einig. Auf der Suche nach Lösungen hat nun Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) eine neue Idee in die Debatte geworfen. Sie will das Grundgesetz ändern, damit der Bund künftig wieder bei der öffentlichen Wohnungsbauförderung mitreden darf.

Wohnraumförderung ist seit 2006 Ländersache. Damals verabschiedeten sich Bund und Länder im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform aus der bis dahin praktizierten gemeinschaftlichen Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Vor allem die Länder waren der Meinung, dass ihnen der Bund zu viel in ihre Angelegenheiten hineinregiere. Allerdings hatten sie nichts gegen die Verabredung, dass der Bund ihnen noch bis 2019 satte Zuschüsse für die Wohnbauförderung zahlen sollte. Erst vor Kurzem wurden diese sogenannten Kompensationsmittel noch einmal kräftig aufgestockt. Statt anfangs rund 500 Millionen jährlich will der Bund nun für den Zeitraum 2017 bis 2019 jährlich 1,5 Milliarden Euro an die Länder überweisen.

Doch mit diesem Geldsegen wäre 2020 Schluss, wenn sich nichts ändert. Bauministerin Hendricks will etwas ändern, allerdings nicht ohne etwas dafür zu bekommen.

Die Länder sollen, so die Vorstellung der Sozialdemokratin, dem Bund wieder ein Mitspracherecht einräumen, wo und wofür sein Geld verwendet wird. Der verstärkte Zuzug in die Ballungsgebiete und die "grenzüberschreitenden Wanderungsbewegungen", mithin die Flüchtlingskrise, entzögen sich weitgehend der Einflussnahme der Länder und überforderten sie, heißt es im Bauministerium. Hier sei der Bund gefordert, um aktiv und wirksam auf Engpässe im Markt reagieren zu können, ohne Mittel "mit der Gießkanne" auf die Länder zu verteilen. Die Länder müssten ihrerseits, so der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), noch einmal 1,5 Milliarden Euro pro Jahr drauflegen, damit 80 000 Sozialwohnungen jährlich gefördert werden könnten. Tatsächlich aber geben die Länder schon heute einen Teil der Mittel, die ihnen der Bund für die Wohnraumförderung zuweist, für andere Zwecke aus. Einige Kommunen, zum Beispiel Dresden, haben sogar ihren gesamten Wohnungsbestand verkauft, um mit dem Erlös Haushaltslöcher zu stopfen.

Die Reaktionen auf Hendricks' Vorstoß fielen naturgemäß unterschiedlich aus. Der GdW und auch der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßten die vorgeschlagene Grundgesetzänderung. Es sei "dringend erforderlich", den Bau neuer Sozialwohnungen wieder zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu machen, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Der baupolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Chris Kühn, meinte, es könne nicht sein, "dass der Bund das Geld gibt und die Länder allein darüber verfügen". Allerdings müsse Hendricks ihren Worten jetzt auch Taten folgen lassen, "damit diese Forderung nicht so schnell verpufft wie andere aus dem Ministerium".

Der Eigentümerverband Haus und Grund spricht von einem "Wahlkampfgeplänkel"

Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann (CSU) hingegen lehnte den Hendricks-Vorschlag postwendend ab. Wichtiger als eine Grundgesetzänderung wäre es, Steueranreize zur Ankurbelung des Mietwohnungsbaus zu schaffen, erklärte Herrmann. Außerdem könne der Bund angesichts der Rechtslage jederzeit, wenn er das denn wolle, unbegrenzt Mittel zur Verfügung stellen. Der Eigentümerverband Haus und Grund sprach von einem "Wahlkampfgeplänkel" der Ministerin, das niemandem helfe und keine Aussicht auf Verwirklichung habe. Es gebe genug praktikable Vorschläge für bezahlbares Bauen und Wohnen, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke. "Ein Abrüsten bei den energetischen Vorgaben würde die Investitionen in den Wohnungsbau mehr beleben als jede Grundgesetzänderung."

Der Ruf nach weniger strikten Auflagen etwa bei der Wärmedämmung, der Sanierung von Altbauten oder dem altersgerechten Umbau von Wohnungen ist nur einer von vielen Vorschlägen, wie der Wohnungsbau angekurbelt werden könnte. Ein anderes Instrument könnten direkte Investitionszulagen oder niedrigere Grunderwerbssteuern sein. Das ursprünglich von der Koalition in Berlin gemeinsam auf den Weg gebrachte Vorhaben, mit einem neuen Paragrafen 7b im Einkommensteuergesetz die steuerliche Abschreibung für einen befristeten Zeitraum zu erhöhen, wurde allerdings von der SPD-Bundestagsfraktion in letzter Minute gestoppt. Andere Experten plädieren dafür, für die Fördermittel des Bundes wieder die Zweckbindung einzuführen.

Der wohnungspolitische Werkzeugkasten ist nach Ansicht vieler Fachleute so gut bestückt, dass es einer Grundgesetzänderung nicht wirklich bedürfe. Hinzu kommt, dass Hendricks' Erfolgsaussichten zumindest in diesem Punkt gering zu sein scheinen. Zwar hätte die große Koalition die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag, doch dazu müsste sie sich erst einmal einig sein. Davon aber scheint die Koalition weiter denn je entfernt zu sein. "Es gibt noch keine abgestimmte Position in unserer Fraktion", sagte die umwelt- und baupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, der SZ. Hendricks solle ihren Vorstoß erst einmal mit belastbarem Datenmaterial über die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus unterlegen. "Für uns ist es schwierig, stets Geld zu geben, ohne zu wissen, wo es landet", meint Dött.

Barbara Hendricks will ihren Vorschlag, so die Auskunft ihres Ministeriums, zunächst im Kreis der Bauminister aus den Ländern erörtern. Die treffen sich wieder am 20. und 21. Oktober in Magdeburg. Als offizieller Tagesordnungspunkt ist das Thema dort jedoch bis jetzt aber nicht vorgesehen.

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